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Fon 0511/357 356 - 0
Fax 0511/357 356 - 29
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Wettbewerbsrecht

Kartellrecht und Wettbewerbsrecht

Was ist Kartellrecht, was “Wettbewerbsrecht”?

Das Lauterkeitsrecht (gemeinhin Wettbewerbsrecht oder Werberecht genannt) will in Wechselwirkung zum Kartellrecht den Wettbewerb schützen. Auch “Kartellrecht” wird daher teils als “Wettbewerbsrecht” bezeichnet. Dennoch verbleiben in praxi nur vereinzelte Überschneidungen zwischen beiden Rechtsgebieten: Extrem vereinfacht ausgedrückt dient Kartellrecht der Vermeidung von Kartellen wohingegen Lauterkeitsrecht einzelne Werbehandlungen zwischen den Marktbeteiligten zu regeln sucht.

In Deutschland ist das Bundeskartellamt (zusammen mit den Landeskartellbehörden) für den Schutz des Wettbewerbs zuständig.

Wo wird Kartellrecht geregelt?

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungen (GWB), kurz Kartellgesetz, das zum 1. Januar 1958 in Kraft getreten ist und seither sechsmal überarbeitet wurde, zuletzt durch eine umfassende Novelle von 1999, regelt deutsches Kartellrecht. Neben dem deutschen ist insbesondere das europäische Wettbewerbsrecht von Bedeutung und wird in der Regel durch die Europäische Kommission – als Wettbewerbsbehörde auf EU-Ebene – ausgeführt.

Was gehört zum Kartellrecht?

Die wesentlichen Aspekte des heutigen Kartellrechts sind die Durchsetzung des Kartellverbots, die Durchführung der Fusionskontrolle und die Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Seit dem 1. Januar 1999 ist der Schutz von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hinzugetreten.

Was macht das Bundeskartellamt?

Das Bundeskartellamt kann insbesondere Zusammenschlüsse verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Das Kartellgesetz räumt dem Bundeskartellamt zudem weitgehende Ermittlungsbefugnisse ein. Das Bundeskartellamt bietet online diverse weitergehende Informationen.

Wie kommen Entscheidungen des Bundeskartellamtes zu Stande?

Die kartellrechtlichen Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden in einem justizähnlichen Verfahren von Beschlussabteilungen getroffen, deren Zuständigkeiten nach Branchen abgegrenzt sind.

Was benötigen wir, um Ihre werberechtliche Frage zu bearbeiten?

In der Regel benötigen wir Angaben über Ihre Werbemassnahme (Layout, Erscheinungsweise, Verbreitungsgebiet, ggfs. Auflage usw.), sofern diese geprüft werden soll. Ist Gegenstand Ihrer Problemstellung hingegen ein Wettbewerber, sind möglichst umfassende Informationen sowohl über Ihren werblichen Auftritt, den allgemeinen des Konkurrenten sowie der beanstandeten Werbung vorteilhaft. Zudem bedarf es einer Angabe darüber, wann und wie Sie von der Massnahme des Wettbewerbers Kenntnis erlangten.

Was benötigen wir, um Ihre kartellrechtliche Frage zu bearbeiten?

Kartellrecht kann die drei verschiedenen Aspekte des Kartellverbots, der Fusionskontrolle (Zusammenschlusskontrolle) sowie Vergaberecht betreffen. Sämtliche Details müssen wegen der typischen Komplexität und häufigen strengst-möglichen Vertraulichkeit im Einzelfall besprochen und abgestimmt werden.

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., sowie
     
  2. Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Julia Ziegeler

 

 

 

 

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© Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak 2002-2012

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