EPA bereitet Prüfungsrichtlinien 2027 vor
Das Europäische Patentamt berichtet über die abschließende Beratung mit der SACEPO-Arbeitsgruppe zu mehr als 350 Stellungnahmen zum Richtlinienentwurf 2027. Themen waren unter anderem die Anpassung der Beschreibung nach G 1/25, künstliche Intelligenz und Antikörpererfindungen. Es handelt sich um die Vorbereitung der nächsten Richtlinienfassung, nicht um bereits geltende neue Prüfungsregeln.
Für die Praxis: Für laufende Patentverfahren sollten Unternehmen und Anmelder die endgültige Fassung und ihren Anwendungsbeginn verfolgen.
EPA, Mitteilung vom 30.10.2026 ↗
EU Inc.: Europäischer Rat drängt auf Fortschritte
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Oktober 2026 die Fortführung der Verhandlungen über ein zusätzliches europäisches Gesellschaftsrechtsregime – EU Inc. – hervorgehoben. Das Vorhaben gehört zur Binnenmarktagenda „One Europe, One Market“. Die Schlussfolgerungen sind ein politischer Arbeitsauftrag und begründen selbst noch keine neue nutzbare Gesellschaftsform.
Für die Praxis: Bei grenzüberschreitenden Gründungen bleiben die geltenden nationalen Rechtsformen maßgeblich; künftige Gestaltungsoptionen sollten beobachtet werden.
Europäischer Rat, Ergebnisse vom 15.–16.10.2026 ↗
Cyber Resilience Act: Meldepflichten laufen an
Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten des Cyber Resilience Act. Betroffene Hersteller müssen insbesondere aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Die übrigen zentralen Produktanforderungen gelten grundsätzlich erst ab dem 11. Dezember 2027. Diese Zeitpunkte sind auseinanderzuhalten.
Für die Praxis: Hersteller sollten Verantwortlichkeiten, Eskalationswege und die Zusammenarbeit mit Entwicklern und Dienstleistern für Sicherheitsmeldungen verbindlich organisieren.
Europäische Kommission, Cyber Resilience Act ↗
Booking/Etraveli: Gericht bestätigt Untersagung
Das Gericht der Europäischen Union hat im Verfahren T-1139/23 die Untersagung der Übernahme der Etraveli Group durch Booking bestätigt. Die Entscheidung betrifft die gerichtliche Kontrolle der europäischen Fusionskontrolle. Sie zeigt, dass auch strategische Erweiterungen digitaler Unternehmensgruppen erhebliche Freigaberisiken auslösen können.
Für die Praxis: Bei Unternehmenskäufen sollten regulatorische Freigaben, Vollzugsbedingungen und die Folgen einer Untersagung frühzeitig in Zeitplan und Vertrag berücksichtigt werden.
EuG, 09.09.2026, T-1139/23; Pressemitteilung 125/2026 ↗
IKEA-Marken in politischer Werbung: Grundrechte abwägen
Der EuGH behandelt in C-298/23 die Verwendung bekannter IKEA-Kennzeichen im Rahmen einer politischen Kampagne. Bei der Prüfung eines rechtfertigenden Grundes sind Markenrechte und Meinungsfreiheit abzuwägen. Eine Nutzung allein zur Verstärkung und Verbreitung einer politischen Botschaft durch Ausnutzung des Markenrufs genießt nach der Einordnung des Gerichts nicht ohne Weiteres Vorrang; die Würdigung aller Umstände bleibt dem nationalen Gericht vorbehalten.
Für die Praxis: Bekannte Marken sind nicht frei für politische Kampagnen verfügbar. Markeninhaber sollten Nutzungsart, Reichweite und mögliche Zuordnungsverwirrung dokumentieren.
EuGH, 08.09.2026, C-298/23, ECLI:EU:C:2026:721 ↗
Aktionärsdaten: Keine pauschale unionsrechtliche Veröffentlichungspflicht
Der EuGH hat am 3. September 2026 in C-798/24 entschieden, dass die untersuchte gesellschaftsrechtliche Offenlegungspflicht nicht Angaben zu sämtlichen Aktionären einschließlich Minderheitsaktionären verlangt. Zudem stehen Art. 5 und 6 DSGVO der im Verfahren geprüften allgemeinen Online-Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten ohne Zugangsvoraussetzungen, etwa den Nachweis eines berechtigten Interesses, entgegen. Transparenzziele rechtfertigen daher nicht jede unterschiedslose Veröffentlichung.
Für die Praxis: Bei Registerportalen und Unternehmenswebsites sollte für jede Veröffentlichung personenbezogener Daten die konkrete Rechtsgrundlage und deren Umfang geprüft werden.
EuGH, 03.09.2026, C-798/24; Pressemitteilung 115/2026 ↗
Kommission veröffentlicht praktische CRA-Hinweise
Die Europäische Kommission hat Anwendungshinweise zum Cyber Resilience Act veröffentlicht. Sie erläutern unter anderem den Produktbereich, wesentliche Änderungen, Unterstützungszeiträume, Risikobewertungen und Meldepflichten. Die Hinweise richten sich auch an kleine und mittlere Unternehmen und sollen die Vorbereitung auf die gesetzlichen Anforderungen erleichtern.
Für die Praxis: Entwickler und Hersteller können die Hinweise für ihre Produktklassifizierung und Sicherheitsprozesse heranziehen; die gesetzlichen Anforderungen bleiben der verbindliche Maßstab.
Europäische Kommission, Mitteilung vom 27.07.2026 ↗
EU-Designreform: Zweite Reformphase anwendbar
Nach Mitteilung des EUIPO ist der modernisierte unionsrechtliche Rahmen für EU-Designs seit dem 1. Juli 2026 vollständig anwendbar. Die Reform umfasst die konsolidierte Designverordnung sowie ergänzende delegierte und Durchführungsregeln zu Verfahren, Anmeldung und Eintragung. Der Zeitpunkt betrifft das EU-System und ist von nationalen Umsetzungsschritten zu unterscheiden.
Für die Praxis: Bei neuen Designanmeldungen sollten Unternehmen die aktuellen Verfahrensvorgaben und Darstellungsmöglichkeiten prüfen und ihre Anmeldestrategie daran ausrichten.
EUIPO, Mitteilung zur Anwendbarkeit ab 01.07.2026 ↗
EU harmonisiert Teile des Insolvenzrechts
Der Rat hat die neue Richtlinie zur Harmonisierung ausgewählter Aspekte des Insolvenzrechts abschließend angenommen. Sie erfasst unter anderem Insolvenzanfechtung, Vermögensaufspürung, Pre-pack-Verfahren und Gläubigerbeteiligung. Die Mitgliedstaaten erhalten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren und neun Monaten. Die Richtlinie ersetzt daher nicht sofort die geltenden deutschen Verfahrensregeln.
Für die Praxis: Für grenzüberschreitende Restrukturierungen und Unternehmenskäufe in der Krise lohnt sich die Beobachtung der nationalen Umsetzung.
Rat der Europäischen Union, 30.03.2026; Richtlinie (EU) 2026/799 ↗
Aufbau von weiteren Zweigstellen
Archivfassung: Der Text gibt den damaligen Stand wieder.
[01. Juni 2018] Aufbau von weiteren Zweigstellen
Weitere Zweigstellen haben wir umgesetzt. Dadurch wollen wir noch näher an unsere Mandanten heranrücken und jeweils Termine vor Ort durchführen. Derzeit haben wir neben unserem Hauptsitz in Hannover nunmehr Zweigstellen in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Wien.