Urheberrechtsreform 2003: Schutz in der Informationsgesellschaft
Archivfassung: Der Text gibt den damaligen Stand wieder.
[ 13. September 2003 ]
Das neue Urheberrecht trat am 13. September 2003 in Kraft. Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft sollte den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet erstrecken. Damit soll der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut werden. Auch Schutzvorschriften für technische Maßnahmen sowie Straf- und Bußgeldregelungen wurden angepasst. Ob eine konkrete Nutzung rechtswidrig oder strafbar ist, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab; nicht jede Download-Möglichkeit ist als solche strafbar.
Kategorien: IP-Recht, Kanzleinews, Team und Standorte, Urheberrecht
Schlagwörter: Archivmeldung, Digitale Verwertung, Informationsgesellschaft, Kanzleiarchiv, Kanzleientwicklung, Standorte, Team, Urheberrechtsreform 2003