horak Rechtsanwälte Hannover: Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die Rechtsnormen zum Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen. Jede Person hat das Grundrecht zu vererben, also Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln. Begünstigte haben das Recht zu erben. Die Unternehmensnachfolge betrifft entweder gesellschaftsrechtliche Fragen der Nachfolge in bestimmten Fällen oder sie ist Teil des klassischen Erbrechts, weil der Unternehmer verstirbt und das Unternehmen oder Teile hiervon zur Erbmasse gehören.
Im Erbrecht werden Regelungen zur Erbschaft, zum Testament, dem Vermächtnis und dem Pflichtteil getroffen. Es beschäftigt sich außerdem mit der Enterbung und der Erbschaftsteuer sowie den Kosten für Notare, Rechtsanwälte oder das Gericht.
Persönliche Umstände, rechtliche, wirtschaftliche sowie steuerliche Gesichtspunkte können eine erbrechtliche Angelegenheit beeinflussen. Im Erbfall soll Vermögen auf die nächste Generation übergehen. Das muss umsichtig und langfristig geplant werden. Wir erstellen für Sie Verträge und rechtsgeschäftliche Erklärungen wie Testamente, Ehe- und Erbverträge, gesellschaftsrechtliche Regelungen (Unternehmensnachfolge), Schenkungsverträge und alle etwaigen Formen der vorweggenommenen Erbfolge. Wir berücksichtigen gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Perspektiven in Anbetracht von zunehmender staatlicher Wertschöpfung für den Erbfall.
Erbfolge
Soweit keine wirksame Verfügung von Todes wegen, insbesondere kein Testament oder Erbvertrag, die Erbfolge bestimmt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie berücksichtigt Verwandte nach Ordnungen sowie den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner; fehlen gesetzliche Erben, erbt unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Staat.
Abkömmlinge als Erben erster Ordnung schließen grundsätzlich die nachfolgenden Ordnungen aus. Innerhalb einer Ordnung gelten insbesondere die Regeln über Stämme und das Eintrittsrecht. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners ist daneben gesondert zu bestimmen.
Testament
Einen Nachlass ohne Erben gibt es nicht, denn im deutschen Recht greift im Todesfall immer die gesetzliche Erbfolge, solange der Erblasser kein Testament und keine andere Verfügung errichtet hat.
Auch bei einem kinderlosen Ehepaar wird der überlebende Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe. Neben ihm können insbesondere Eltern, Geschwister oder andere Verwandte zweiter Ordnung sowie Großeltern erben. Erbquote und güterrechtliche Auswirkungen sind gesondert zu prüfen. Wer den Ehegatten zum Alleinerben einsetzen möchte, benötigt daher häufig ein Testament oder einen Erbvertrag; Pflichtteilsrechte bleiben zu berücksichtigen.
In folgenden Fällen sollte die Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden:
- Die Erbfolge soll von der gesetzlichen Erbfolge abweichen.
- Es kommt mehr als nur ein gesetzlicher Erbe in Frage.
- Die Weitergabe des Vermögens soll aus sozialen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Gründen beeinflusst werden.
- Mögliche Veränderungen in der Erbstruktur sollen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Erbrecht erhalten Sie auf http://erbrechthannover.com
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Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner im Erbrecht in Hannover
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- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


















