Digitalisierung/ Automatisierung und Recht
Digitalisierungsrecht
Digitalisierungsrecht ist ein rechtsgebietsübergreifendes Arbeitsfeld. Digitalisierung und Automatisierung werfen Fragen insbesondere des Vertrags-, Datenschutz-, IT-, Wettbewerbs- und Haftungsrechts auf; hinzu kommen spezifische europäische und nationale Digitalvorschriften.
Rechtliche Aspekte von Industrie 4.0
Dass Automatisierung menschliche Arbeit unterstützt oder ersetzt, ist kein erst mit „Industrie 4.0“ entstandenes Phänomen. Dieser Prozess begann mit der Industrialisierung und setzt sich fort. Die umfassende Digitalisierung von Wirtschaftszweigen und Wertschöpfungsketten hat insbesondere in Verbindung mit Automatisierung eine neue Dimension erreicht. Beispiele sind autonomes Fahren, Flugtaxis und Lieferdrohnen. Neue IT-basierte Geschäftsmodelle, Leistungen und Produktionsprozesse verbinden sich mit dem Internet der Dinge (IoT) und Anwendungen wie Smart Home, Smart Car und Smart Watch. Digitale Leistungen lassen sich grenzüberschreitend anbieten. Künstliche Intelligenz, zunehmende Vernetzung und komplexere Prozesse prägen diese Entwicklung.
Neue technische Entwicklungen können ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen. Daraus folgt jedoch kein allgemeiner rechtsfreier Raum: Bestehende zivil-, öffentlich- und strafrechtliche Vorschriften sowie spezielle Digitalregeln bleiben nach ihrem jeweiligen Anwendungsbereich maßgeblich.
Maßnahmen der Digitalisierung
Gerade in der rechtlichen Begleitung von Maßnahmen der Digitalisierung gilt mithin das Motto Früher an später denken. Wir beraten und begleiten Ihre Digitalisierungs-/ Automatisierungsvorhaben rechtsgebietsübergreifend mit allen erforderlichen rechtlichen Fragestellungen der Digitalisierung und der „Industrie 4.0“.


















