horak Rechtsanwalt Hannover: Domainschiedsverfahren (Domain Name Dispute Resolution):
Grundlagen der Domain-Schiedsverfahren:
Für Domainstreitigkeiten bestehen je nach Top-Level-Domain unterschiedliche Streitbeilegungsverfahren. Die WIPO führt unter anderem Verwaltungsverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) durch. Diese Verfahren sind keine staatlichen Gerichtsverfahren und schließen den Gerichtsweg nicht aus. Als Rechtsfolgen kommen nach der UDRP ausschließlich Übertragung oder Löschung der Domain in Betracht, nicht Schadensersatz. Der Beschwerdeführer muss die Voraussetzungen der Richtlinie darlegen und beweisen; eine pauschale Bevorzugung von Schutzrechtsinhabern ist kein Verfahrensgrundsatz.
Im Unterschied zu den UDRP-Verfahren sind für einzelne Top Level Domains spezielle ADR-Verfahren ausgebildet, die sich teils erheblich von den UDRP-Regeln unterscheiden. So existiert mit dem .EU-ADR-Verfahren ein besonderes Schiedsverfahren, dessen .eu-ADR-Verfahrensregeln und Detailregeln sich von den UDRP-Verfahren abheben.
Nachfolgend ist der grundsätzliche Ablauf eines UDRP-Verfahrens dargestellt.
Wie läuft ein Schiedsverfahren üblicherweise ab?
Nach Einreichung der Beschwerde und Zahlung der Verfahrensgebühr prüft der Anbieter die formalen Voraussetzungen, klärt Registrierungsdaten und stellt die Beschwerde zu. Für die Erwiderung gelten grundsätzlich 20 Tage; eine zusätzliche Frist von vier Kalendertagen kann beantragt werden. Eine ausbleibende Erwiderung führt nicht automatisch zum Erfolg. Das Panel entscheidet anhand des Akteninhalts und der erforderlichen Nachweise. Die Umsetzung einer Übertragungs- oder Löschungsentscheidung durch den Registrar erfolgt grundsätzlich erst nach zehn Geschäftstagen; ein rechtzeitig nachgewiesenes Gerichtsverfahren kann sie aufhalten. Die Beteiligten müssen nicht im selben Staat ansässig sein. Die Dauer hängt vom Verlauf ab; Kostenersatz wird im UDRP-Verfahren nicht zugesprochen, und ein gesonderter Erstattungsanspruch folgt nicht automatisch daraus.
Diesen Verfahrensablauf legt auch die WIPO für Ihre Domainstreitigkeiten auf der Basis der ICANN-UDRP zugrunde.
Kann um jede Domain ein Schiedsverfahren geführt werden?
Nein. Ob UDRP oder ein anderes ADR-Verfahren vorgesehen ist, hängt von der Top-Level-Domain und den einschlägigen Regeln ab. Für .de-Domains besteht kein obligatorisches UDRP-Verfahren. Der DENIC-DISPUTE-Eintrag sichert eine behauptete Rechtsposition gegen eine Übertragung an Dritte, entscheidet aber nicht über den Anspruch. Für .eu gilt ein eigenständiges ADR-Verfahren. Eine wirksame freiwillige Schiedsvereinbarung ist gesondert zu beurteilen.
Kann ein Schiedsverfahren durch die Parteien installiert werden?
Ausserhalb gleichsam fest installierter Schiedsverfahren, wie zB bei der EURid, gelingt es in der Regel nicht, beide Parteien zu einem verbindlichen und durchsetzbaren Schiedsverfahren zu bewegen. Zwecks Durchführung eines Schlichtungs- oder Schiedsverfahrens empfiehlt sich mithin der Abschluss einer Schlichtungs- oder Schiedsgerichtsabrede möglichst schon im Zuge des Vertragsschlusses. Spätere Schiedsabreden kommen häufig schon deshalb nicht zu Stande, weil eine Partei hieran kein Interesse (mehr) hat. Dann verbleibt lediglich der Weg über eine grundsätzlich nicht-verpflichtende Mediation.
Was kostet ein Schiedsverfahren?
Stand 1. November 2026: Bei WIPO beträgt die reguläre UDRP-Verfahrensgebühr für ein Einpersonenpanel und 1–5 Domains 1.500 USD, für ein Dreierpanel 4.000 USD. Für die angebotene beschleunigte Bearbeitung eines geeigneten Einpersonenfalls mit 1–5 Domains beträgt die Beschwerdegebühr 4.000 USD. Anwaltskosten und gegebenenfalls weitere Kosten kommen hinzu; die Gesamtkosten werden für den konkreten Auftrag vereinbart. Andere Anbieter und .eu-ADR-Verfahren haben eigene Gebührenordnungen.
Welche Leistungen bieten wir?
Im Bereich des Domainrechts spielen Schiedsverfahren in Form von UDRP-Verfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) oder anderen Schiedsverfahren deshalb eine herausragende Rolle, weil sie einige Unwägbarkeiten des Domainrechts unbürokratisch und grenzüberschreitend an der Wurzel des Problems überwinden können.
Die von uns bearbeiteten domainrechtlichen Aktivitäten umfasst insbesondere die folgenden:
- Aussergerichtliche Streitbeilegung vor internationalen und nationalen Schiedsgerichten und Schiedsstellen;
- Beratung, Einleitung und Vertretung im gesamten Dispute Resolution Process (DRP)/ UDRP/ ADR-Verfahren;
- Interessenvertretung von Domaininhabern und Schutzrechtsinhabern gleichermaßen;
- Beratung und Vertretung in Domainvergabeverfahren nebst etwaige anschliessenden Schiedsverfahren;
- Alternative Streitbeilegung durch alternative Klärung des Domainkonfliktes: Treuhänderischer/ anonymer An- und Verkauf von Domains;
- Vertretung in Gerichtsverfahren;
- Vertretung in Strafverfahren.
Weitere Informationen können Sie auch unserer Seite http://www.disputeresolution24.de und http://www.dieDomainrechtler.de entnehmen.
Weitere Themen und Informationen:
- Domain-Name-Dispute
- Domain Name Dispute Resolution
- Domainrecht
- Domainnamen
- Domainanwalt
- Domainschiedsverfahren
- UDRP-Verfahren .
- eu-ADR ADREU
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner im Domainschiedsverfahrensrecht
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


















