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Kryptorecht (Blockchains, Bitcoins, ICO)

Kryptorecht (Blockchains, Bitcoins, ICO)

Kryptorecht meint rechtliche Fragestellungen und Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Kryptografie, insbesondere sog. Blockchains, wie sie Bitcoins und manche andere Kryptowährung verwendet.

Blockchains

Nicht zuletzt durch die Kryptowährung Bitcoin erlangten Blockchains eine besondere Bekanntheit. Dabei geht es im wesentlichen um eine dezentrale Speicherung von Daten ohne notwendiges wechselseitiges Vertrauen und ohne zentrale Stellen (wie Zentralbanken) anlässlich der letzten grossen Finanzkrise 2009. So werden die Daten in Blöcken gespeichert, beginnend mit einem ersten Block nebst Hash-Wert. Ein neuer anzuhängender Block muss mit diesem Hash eine komplexe kryptografische Operation lösen und wird sodann an den bestehenden Block bzw. die bestehende Blockchain angehängt usw.

Blockchains werden keineswegs nur für Kryptowährungen, wie Bitcoins, verwandt und nicht jede Kryptowährung basiert auf Blockchains. Vielmehr sind Blockchains auch im IT-Auditing, im Zusammenhang mit bestimmten Compliance-Prozessen, allgemein im Finanzwesen sowie in vielen weiteren Bereichen in der Anwendung und der Diskussion.

Rechtsrahmen des Kryptorechts

Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) schafft einen europäischen Regulierungsrahmen. Die Regeln für vermögenswertreferenzierte Token und E-Geld-Token gelten seit 30. Juni 2024; wesentliche weitere Regeln, insbesondere für Kryptowerte-Dienstleister, seit 30. Dezember 2024. Welche Zulassungs-, Organisations- und Informationspflichten gelten, hängt vom Kryptowert und von der Tätigkeit ab. Als Finanzinstrumente eingeordnete Token fallen grundsätzlich unter das hierfür geltende Finanzmarktrecht und nicht unter MiCAR.

Bitcoin-Recht und andere rechtliche Fragen zu Kryptowährungen

Bitcoins basieren auf Blockchains. Niemand sichert den Wert der Bitcoins zentralisiert ab. Andererseits sind Bitcoins (derzeit) unabhängig von Staaten und Regierungen und unterliegen vielerorts (noch) keinen Kapitalverkehrskontrollen. Dies wirft zahlreiche rechtliche und steuerrechtliche Probleme auf sowie lässt beispielsweise auch Fragen der Geldwäsche aufkommen.

Bitcoin-Transaktionen werden in einer öffentlich einsehbaren Blockchain gespeichert. Die Adressen sind pseudonym; daraus folgt keine gesicherte Anonymität. Durch Zusatzinformationen und Transaktionsanalysen können Adressen Personen zugeordnet werden. Die datenschutzrechtliche Einordnung hängt insbesondere davon ab, ob Personen identifiziert werden können.

Die rechtliche Beurteilung von Bitcoin und anderen Kryptowerten richtet sich nach ihrer konkreten Funktion und dem jeweiligen Regelungsgebiet. Neben MiCAR können insbesondere das Zivilrecht, Steuerrecht, Geldwäscherecht und Datenschutzrecht einschlägig sein. Bitcoin ist in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel; eine vertraglich vereinbarte Verwendung als Zahlungsmittel ist hiervon zu unterscheiden. Fragen zu Verwahrung, Übertragung, Gewährleistung und Haftung sind anhand des konkreten Geschäftsmodells zu prüfen.

Das „Bitcoinrecht“ ist längst kein Recht der Bitcoins mehr. Vielmehr sind die zahllosen weiteren Kryptowährungen mit all ihren teils sehr unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltungen ebenfalls rechtlich zu beurteilen. Dabei werden viele Problemstellungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einheitlich geklärt werden können.

Von besonderer Bedeutung bleiben die eigentlichen Geschäfte im Finanzbereich im Zusammenhang mit Kryptowährungen, Fragen der Erlaubnispflicht, Betreiber-Haftungsfragen, bankrechtliche und sonstige aufsichtsrechtliche Fragen sowie steuerrechtliche Fragen.

Initial Coin Offering (ICO)

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) werden Token zur Finanzierung eines Vorhabens ausgegeben. Rechte, technische Ausgestaltung und Gegenleistung können unterschiedlich sein. Ein ICO umgeht regulatorische Pflichten nicht: Abhängig von der Einordnung können insbesondere MiCAR oder Vorschriften über Finanzinstrumente, öffentliche Angebote und Finanzdienstleistungen einschlägig sein.

Was können wir für Sie erledigen?

Als wirtschaftsrechtliche Kanzlei bearbeiten wir die gesamte Klaviatur des Kryptorechts, des Bitcoinrechts und der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen:

  • Rechtliche Begleitung von Kryptowährungen in allen Phasen der Entwicklung
  • Rechtliche Beratung von Plattformen der Kryptowährungen im Zusammenhang mit vertraglichen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen, speziellen Fragen
  • Rechtliche Beratung und Begleitung von Start Ups (ICOs) oder anderen Finanzierungsrunden im Zusammenhang mit Krypto-Projekten
  • Bearbeitung und Begutachtung aller kryptorechtlichen Fragestellungen zur individuellen Lösung von Einzelfallproblematiken
  • Durchführung von Krypto-Due Diligences
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