MLM-Recht (Multi-Level-Marketing-Recht/ Network Marketing Recht) - horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte
Multi-Level-Marketing und Network Marketing sind Formen des Direktvertriebs. Es gibt kein einheitliches MLM-Gesetz; insbesondere Vertrags-, Handelsvertreter-, Wettbewerbs- und gegebenenfalls produktspezifisches Recht greifen ineinander. Unzulässige Schneeball- und Pyramidensysteme sind nach Nummer 14 des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG verboten. Ob ein Vergütungsmodell zulässig ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Vergütung hauptsächlich aus dem Anwerben weiterer Teilnehmer statt aus einem zulässigen Waren- oder Dienstleistungsvertrieb stammt.
MLM-Vertriebsrecht
Ferner umfasst das Multi-Level-Marketing-Recht eine Vielzahl von Problemstellungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dies betrifft u.a. das allgemeine Zivilrecht (AGB-Recht/ Vertragsrecht), das Handelsrecht (insbesondere das Handelsvertreterrecht), Wettbewerbsrecht (sowie je nach Gegenstand das Heilmittelwerberecht, Kosmetikrecht oder Lebensmittelrecht) sowie z.B. auch gesellschaftsrechtliche und internationale Fragestellungen.
MLM-Rechtsanwälte
Dabei beraten und vertreten wir sowohl deutsche Unternehmen/ Unternehmer als auch internationale Unternehmen, die bereits einen MLM-Vertrieb in der EU haben und diesen optimieren möchten sowie Unternehmen, die einen Markteintritt rechtlich begleitet wissen wollen.
Dabei vertreten wir Unternehmen/ Unternehmer auf allen Ebenen des MLM, einschließlich der Partner/ Berater in allen erforderlichen Rechtsthemen.
MLM-Rechtsberatung
Für Hersteller/ Unternehmen beraten/ vertreten wir (Auszug) folgendes:
- Unternehmensgründung (Hersteller-Unternehmen, Vertriebsunternehmen)
- Prüfung der Verkehrsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen
- Erstellung/ Prüfung/ Optimierung von Vergütungssystemen und Marketingplänen
- Erstellung/ Prüfung/ Optimierung von Beraterverträgen, Berater-/Partnersystemverträgen
- Erstellung/ Prüfung/ Optimierung von AGB
- Prüfung der Außenkommunikation
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/ Abwehr von Ansprüchen
- ggf. Forderungseinzug
Für Berater/ Partner beraten/ vertreten wir (Auszug) folgendes:
- ggf. Existenzgründung/ Unternehmensgründung/ Gewerbeanmeldung
- Erstellung/ Prüfung/ Optimierung von AGB
- Prüfung der Außenkommunikation
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/ Abwehr von Ansprüchen
- ggf. Forderungseinzug
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


















