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HORAK · RECHTLICHE EXPERTISE
Prüfungsrecht: horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte

Prüfungsrecht: horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte

Prüfungsrecht entstammt dem öffentlichen Recht/ Verwaltungsrecht. Es umfasst beginnend beim Grundgesetz über Bundesgesetze, Landesgesetze bis hin zur betroffenen Prüfungsordnung der konkreten öffentlichen Einrichtung komplexe Rechtsvorschriften.

Jeder muss Prüfungen bestehen. Dabei kann es sich um eine Abschlussprüfung einer Berufsausbildung, eine Meisterprüfung bis hin zu Universitätsprüfungen handeln. Der Begriff der Prüfung ist also weit zu verstehen. Prüfungsrecht ist nicht auf universitäre Prüfungen beschränkt, vielmehr umfasst es alle hoheitlichen Leistungsbewertungen. Zu den Prüfungen im Prüfungsrecht gehören diejenigen mit Berufsbezug. Die jeweilige Prüfung führt bei vielen zu einer außerordentlichen Belastung. Dadurch sind die Leistungen zum Prüfungszeitpunkt häufig niedriger als ohne diese Sondersituation. Denn das ordentliche Bestehen der entsprechenden Prüfung entscheidet über das berufliche Fortkommen mit.

Ob eine Prüfungsentscheidung rechtswidrig ist, muss anhand der Prüfungsunterlagen, der Prüfungsordnung und des konkreten Verfahrens untersucht werden. Aus dem Gefühl einer ungerechten Behandlung lässt sich weder ein Rechtsfehler noch eine bestimmte Erfolgsaussicht ableiten.

Prüfungsentscheidungen unterliegen gerichtlicher Kontrolle. Fachliche Fehler und die Grenzen des Bewertungsspielraums sind überprüfbar; bei prüfungsspezifischen Wertungen verbleibt den Prüfern jedoch grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum. Das Gericht ersetzt deren Bewertung nicht ohne Weiteres durch eine eigene Note.

Prüfungsanfechtung

Prüfungen können daher wegen formeller oder materieller Mängel angefochten werden (Prüfungsanfechtung). Das Nichtbestehen einer Prüfung muss nicht endgültig sein. Prüfungen können in vielen Fällen vermittels einer Prüfungsanfechtung erfolgreich angefochten werden. Für die Abnahme von Prüfungen bestehen formelle Regelungen, die häufig nicht oder nicht hinreichend beachtet werden.

Prüfungsanfechtung formeller Fehler

Formelle Fehler einer Prüfung lägen vor, wenn die Prüfung zeitlich früher für beendet erklärt wird, als die Prüfungsordnung vorgibt, oder während der Prüfungssituation die Konzentration aufgrund von Renovierungslärm beeinträchtigt wird. Formelle Mängel im Prüfungsrecht können auch darin liegen, dass die Prüfungskommission nicht richtig besetzt ist, das Zwei-Prüfer-Prinzip unbeachtet blieb, oder ein Prüfer voreingenommen/ befangen ist.

Bei formellen Prüfungsfehlern kann jedoch nicht erst einmal die Bewertung abgewartet werden und erst für den Fall, dass diese negativ ausfällt, rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Denn formelle Fehler müssen in der Regel sofort gerügt werden.

Prüfungsanfechtung materieller Fehler

Materielle Fehler können bestehen, wenn der Prüfer wegen einer bestimmten Religion des Prüflings diesen benachteiligt, schlicht eine inhaltlich falsche Bewertung vornimmt oder ein vertretbares Ergebnis ablehnt. Denn auch und gerade der Gegenstand der Prüfung sowie deren Bewertung unterliegt nicht der Willkür des Prüfers. So wird an Hochschulen und Universitäten im Lichte der Vielzahl der möglichen Studien stetig mehr und vielfältiger geprüft. Das Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) oder das Bonus-Malus-System (Multiple-Select), aber auch alle weiteren Prüfungssysteme fallen fehleranfällig aus. Daher können viele Prüfungen erfolgreich angefochten werden. Es gibt aber auch andere Fehler in Prüfungsverfahren, die zu einer Neubewertung der Prüfung oder einer Neuerbringung der Prüfungsleistung führen können.

Bei materiellen Fehlern beginnt die Fehlersuche in der Regel mit einer Akteneinsicht in die Prüfungsakte.

Bundesweite Prüfungsanfechtung

Egal in welcher Stadt oder in welchem Bundesland eine Prüfung durchgeführt wird, wir führen Prüfungsanfechtungen in ganz Deutschland sowie im Falle europarechtlicher Prüfungen durch.

Prüfungsanfechtungs-Verfahren

Je nach Prüfungsrecht und Bundesland ist Widerspruch einzulegen oder unmittelbar Klage zu erheben. Rechtsbehelfsbelehrung und Fristen müssen sofort geprüft werden. Akteneinsicht und ein etwaiges Überdenkungsverfahren sind wichtig, hemmen Rechtsbehelfsfristen aber nicht automatisch.

Anfechtbare Prüfungen

Im Prüfungsrecht werden folgende Prüfungen (Auszug) durch uns angefochten:

  • Nichtversetzung in der Schule
  • Abiturprüfung
  • Ausbildungsprüfung
  • Meisterprüfung
  • Beamtenrechtliche Beurteilungen/ Versetzungen (siehe Beamtenrecht)
  • Universitäre Klausuren
  • Bachelorprüfung, Diplomprüfung und Masterprüfungen
  • Universitäre Abschlussarbeiten (z.B. Staatsexamen, Diplomarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit)
  • Dissertation oder Habilitation
  • Erteilung von Leistungsnachweisen
  • Modulprüfungen
  • Prüfungsrücktritt
  • Hochschulprüfungen
  • Universitäre Prüfungen
  • Zwischenprüfungen
  • Abschlussprüfungen

Prüfungsrecht-Irrtümer

Die nachfolgenden Probleme im Prüfungsrecht sind immer wieder anzutreffen:

  • Auch bei Freizeitprüfungen können rechtliche Ansprüche bestehen, etwa aus Vertrag oder Vereinsmitgliedschaft. Art und Umfang des Rechtsschutzes hängen von Träger, Regelwerk und Rechtsverhältnis ab; fehlender Berufsbezug schließt nicht jeden Rechtsschutz aus.
  • Bei privaten Bildungseinrichtungen ist zu unterscheiden: Hoheitliche Prüfungsentscheidungen können auch durch einen entsprechend beliehenen privaten Träger ergehen. In anderen Fällen können Ansprüche aus einem privatrechtlichen Ausbildungsvertrag vor die Zivilgerichte gehören. Die private Trägerschaft allein bestimmt den Rechtsweg nicht.
  • Eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung setzt die Einhaltung der Pflichten durch den Prüfling voraus (z.B. die oben genannte unverzügliche Rüge formeller Prüfungsfehler). Diese sind u.a. in der Prüfungsordnung geregelt.
  • Eine Prüfungsanfechtung sollte von Beginn an anwaltlich begleitet werden, da andernfalls Anfechtungsgründe übersehen werden oder „verloren“ gehen können.

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
     
  2. Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
     
  3. Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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