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horak Rechtsanwalt Hannover: Tierrecht (einschliesslich Pferderecht)

horak Rechtsanwalt Hannover: Tierrecht (einschließlich Pferderecht)

Tierrecht allgemein:

Tierrecht kann ganz unterschiedlich “klassifiziert” werden und die nachfolgenden rechtlichen Schwerpunkte aufweisen:

Besonderes Tierrecht:

 

Tierhalterhaftung

Immer wieder verursachen Tiere Sach- und Personenschäden. Hundebisse und Reitunfälle stellen nur zwei Beispiele für eine Vielzahl von Haftungsfällen dar, mit denen sich einTierhalterplötzlich konfrontiert sehen kann. Für den Halter des betreffenden Tieres sind derartige Ereignisse unter Umständen mit schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen verbunden. Wer Tiere hält, der muss nämlich auch für die von ihnen verursachten Schäden haften. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen enthält das Bürgerliche Gesetzbuch. Dort ist in § 833 BGB die Tierhalterhaftung explizit geregelt.

Gefährdungshaftung

Bei der Tierhalterhaftung handelt es sich um eine so genannte „Gefährdungshaftung“. Das bedeutet, dass die Schadenersatzpflicht des Tierhalters unabhängig davon eintritt, ob er den durch sein Tier verursachten Schaden schuldhaft herbeigeführt hat oder nicht. Er haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Tier verursacht hat und die auf eine typische Tiergefahr zurückzuführen sind. Unter „typischen Tiergefahren“ sind dabei solche Verhaltensweisen des Tieres zu verstehen, die seiner jeweiligen Spezies naturgemäß eigen sind. Beispielhaft zu nennen wären an dieser Stelle das Anspringen und Beißen eines Hundes sowie das Ausschlagen von Pferden.

Bei einem Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters zu dienen bestimmt ist, eröffnet § 833 Satz 2 BGB einen Entlastungsbeweis. Der Halter muss nachweisen, dass er bei der Beaufsichtigung die erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei solcher Sorgfalt entstanden wäre. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen; die Schadensverursachung wird nicht allein wegen der Einordnung als Nutztier vermutet. Nutztiere Tierhalter

Im Ergebnis empfiehlt sich für jedenTierhalterder Abschluss einer auf seine Bedürfnisse abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Dies gilt insbesondere für denjenigen, der sich größere Tiere wie Pferde, Hunde oder auch Rinder hält. Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen Schaden an, ist dieser in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Die entsprechende Versicherungspolice sollte jedoch sicherheitshalber durch einen Juristen geprüft werden.

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