horak Rechtsanwälte Hannover: Technikrecht & IT-Recht
Es gibt keine abschließenden Regelwerke zum Technikrecht. Vielmehr geht es dabei um rechtliche Fragestellungen mit (oftmals hauptsächlich entscheidungserheblichem) technischem Bezug, ob im gewerblichen Rechtsschutz, im IT-Recht (Informationstechnologierecht), TK-Recht (Telekommunikationsrecht), Energierecht sowie weiteren Rechtsthemen.
Stetig neue technische Möglichkeiten müssen in rechtliche Rahmenbedingungen gepasst werden, die häufig nicht für gerade dieses technische Problem normiert wurden. Dabei schreitet die technische Innovationsgeschwindigkeit und die zugehörige wie allgemeine Informationsbreite ebenfalls so intensiv voran, dass hinsichtlich der Stichpunkte “Internetrecht”, “Telekommunikationsrecht”, “Energierecht” oder “Normierungsrecht” (Recht der technischen Normen) schon in ihrer Allgemeinheit eine solche Vielzahl von einzelrechtlichen Problemen “versteckt” sind, die ohne Kenntnisse der technischen Grundlagen kaum sinnvoll bearbeitet werden können.
Gewerblicher Rechtsschutz (IP-Recht)
Technische Ideen entstehen und verbreiten sich stetig schneller und ohne wesentliche räumliche Grenzen. Ideen als solche sind nicht schutzfähig - ein Monopol auf menschliche Gedankentätigkeit wird es auch in Zukunft nicht geben. Die Umsetzung von Ideen in technische Innovationen kann durch Patente/ Gebrauchsmuster geschützt werden/sein oder als Know-How geheim gehalten werden.
Dabei ermöglicht das Management der IP-Rechte ganz unterschiedliche Ziele und Strategien. Ob als Marktabgrenzung und -sicherung gegen Wettbewerber - z.B. mittels verstärkter Anmeldetätigkeit in bestimmten Konkurrenzbereichen - oder in der Form der passiven Marktbeobachtung durch Überwachung der Anmeldetätigkeit und -inhalte dritter Unternehmen, die frühzeitige und umfassende Ausrichtung der IP-Rechte an der corporate identity oder persönlichen Zielen unter Beachtung europäischer und internationaler Regelungen und Entwicklung.
Internetrecht, Datenschutzrecht, Informationstechnologierecht (IT-Recht)
“IT-Recht” als Teil des Technikrechts fasst alle Besonderheiten der Informationstechnologie zusammen. IT-Recht ist heute eines der typischen Rechtsgebiete mit technischem Einschlag, bei dem aufgrund der Fortentwicklungsperioden die Schwierigkeiten des Rechts am “Schritthalten” mit dieser Entwicklung deutlich hervortreten.
Schwerpunkte des IT-Rechts sind insbesondere Rechtsfragen der Soft- und Hardware, der Medien, des Wettbewerbs und zu Themen des Internet sowie des Datenschutzes/ der Datensicherheit. Die einzelnen Rechtsgebiete überschneiden sich häufig:
- EDV-Recht (z.B. Projektverträge, Software-/ Hardwarevertrieb, Lizenzvertragsrecht, Wartungs-/ Pflegeverträge, Pflichtenheft, Gewährleistung und Haftung)
- Internet-/ Onlinerecht (z.B. Domainrecht, Verteidigung gegen Abmahnungen, Informationspflichten, Recht der Datenbanken, Datenschutzrecht, gewerblicher Rechtsschutz)
- Medienrecht (z.B. Multimediaverträge, Äußerungsrecht, Bildrecht)
- Wettbewerbsrecht (z.B. Abmahnung von Wettbewerbern, Werberecht).
Telekommunikationsrecht (TK-Recht)
Das Telekommunikationsgesetz enthält gesetzliche Begriffsbestimmungen, unter anderem für Telekommunikation, Telekommunikationsnetze und -dienste. Das Telekommunikationsrecht umfasst insbesondere Marktregulierung, Frequenz- und Nummernordnung sowie Endnutzerrechte; Datenschutz- und weitere Fachregeln können hinzutreten.
Die Postreformen und das TKG von 1996 sind historische Entwicklungsschritte. Für heutige Sachverhalte ist grundsätzlich das Telekommunikationsgesetz vom 23. Juni 2021 in seiner geltenden Fassung maßgeblich, ergänzt insbesondere durch unionsrechtliche Vorschriften und einschlägiges Datenschutzrecht.
Diese betreffen u.a. die Lizenz- und Frequenzvergabe an Telekommunikationsanbieter, die verfassungsrechtliche Gewährleistungspflicht einer angemessenen Grundversorgung und Fragen der Wettbewerbsaufsicht. Die Einrichtung einer selbständigen Regulierungsbehörde neben dem Bundeskartellamt gestaltet das Aufsichtsverfahren nach dem Telekommunikationsgesetz eher komplex. Auch Streitigkeiten über einen diskriminierungsfreien Netzzugang von Wettbewerbern gestalten sich damit verhältnismässig schwierig.
Die rechtliche Differenzierung der unterschiedlichen technischen Medien, wie Hörfunk, Fernsehen, Telekommunikation, Telediensten und Mediendiensten erscheint mit der stetig steigenden technischen Vereinheitlichung im Zuge der Digitalisierung zwar überholt. Allerdings sind die rechtlichen Rahmen, ob innerhalb Europas oder weltweit, hinter dieser Entwicklung weit zurück.
Aus Verbrauchersicht betreffen aktuelle Telekommunikationsfragen insbesondere Internet- und Mobilfunkanschlüsse, Vertragsinformationen, Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme, Leistungsstörungen und Abrechnung. Historische Techniken wie Dialer oder frühere Mobilfunkgenerationen sind nicht als erst bevorstehende Entwicklung darzustellen.
Energierecht
Mit dem Gesetz zur “Neuregelung” des Energiewirtschaftsrechts sollte der Energiemarkt “liberalisiert” werden. Dabei geht es um Unbundling. Unbundling (engl.) bedeutet übersetzt Entflechtung. Gemeint ist hierbei im wirtschaftlichen Kontext die Entflechtung von einzelnen zu einem Unternehmen „verflochtenen“ Geschäftsfeldern aufgrund gesetzlicher und/oder regulierungsbehördlicher Vorgaben. Ein Geschäftsfeld ist hierbei die Tätigkeit eines Unternehmens auf einem bestimmten Markt. Zu den typischen energierechtlichen Fragen gehören z.B die nachfolgenden:
Begleitung von Unternehmen der Energiebranche bei strategischen Zusammenschlüssen, Kooperationen und Neugründungen.
Durchleitungsvorhaben werden überprüft, durchgesetzt und abgewehrt.
Geschäftsabsichten werden in sichere Verträge eingebettet und bestehende Vertragswerke begutachtet sowie angepasst.
Energiesonderabnehmer werden im Geschäftsverkehr mit Energielieferanten bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Vertragsänderung, Vertragsdurchsetzung und Vertragsbeendigung unterstützt.
Die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Stromeinspeisung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gehört zu unserer Tätigkeit.
Wir vertreten Energieabnehmer jeder Wirtschaftsstufe, einschließlich Verbraucher außergerichtlich und gerichtlich.
Weitere Themen und Dienstleistungen der Kanzlei:
- Rechtsberatung und Rechtsschutz Hannover
- Vertragserstellung und Vertragsprüfung
- Energierecht
- TK-Rechte
- Sachverständigenrecht
- technische Normen
- Recht der Technik
- CE-Kennzeichen
- technische Kennzeichnung Kennzeichnungspflichten
- Anwalt Dipl. Ing Technikerrecht
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


















