AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mandatsverhältnisse zwischen der Kanzlei und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht vertreten.
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Mandate, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Abweichende Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
- Sollte im Einzelfall eine Vertretung eines Verbrauchers erfolgen, gilt Teil VI dieser AGB ergänzend.
TEIL I – SCHUTZRECHTE / INTELLECTUAL PROPERTY
§ 2 Gegenstand der Tätigkeit im Bereich Schutzrechte
Die Kanzlei berät und vertritt umfassend im Bereich des nationalen, europäischen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes und sonstiger IP-Rechte, insbesondere hinsichtlich:
- Marken (Wort-, Bild-, Wort-/Bildmark
- en, 3D-Marken, Farbmarken, Unionsmarken, IRMarken)
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Designs (Geschmacksmuster)
- Urheberrechte
- Leistungsschutzrechte
- Know-how- und Geschäftsgeheimnisschutz
- Domainrechte
- Lizenzrechte
- Wettbewerbsrechtliche Schutzpositionen
- IT- und softwarebezogene Schutzrechte
- Datenbankrechte
- KI-bezogene Schutzrechtsfragen
- Halbleiterschutzrechte
- Sortenschutzrechte
- sonstige technische und nichttechnische Immaterialgüterrechte weltweit
§ 3 Amtsvertretung und Anmeldeverfahren
Die Kanzlei übernimmt auf gesonderte Beauftragung die Vertretung gegenüber nationalen und internationalen Ämtern und Behörden, insbesondere:
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Europäisches Patentamt (EPA)
- ausländische Patent- und Markenämter
- Die Vertretung umfasst insbesondere:
- Ausarbeitung und Einreichung von Anmeldungen
- Führung des Prüfungsverfahrens
- Erwiderungen auf Beanstandungen
- Widerspruchs- und Löschungsverfahren
- Verlängerungs- und Umschreibungsverfahren
- Prioritäts- und Fristenmanagement
- Die Amtsvertretung ist stets kostenpflichtig. Die Vergütung richtet sich:
- nach individueller Honorarvereinbarung oder
- nach Zeitaufwand oder
- nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, sofern keine wirksame Vergütungsvereinbarung besteht; ergänzend gilt § 7.
- Amtsgebühren, Veröffentlichungsgebühren, Verlängerungsgebühren sowie Gebühren ausländischer Korrespondenzanwälte trägt der Mandant gesondert.
- Bei internationalen Verfahren kann die Einschaltung ausländischer Korrespondenzanwälte erforderlich sein. Notwendigkeit, Umfang, Kosten und Auftraggeberstellung werden im Rahmen des Mandats mit dem Mandanten abgestimmt. Nicht jedes internationale Verfahren erfordert automatisch einen ausländischen Korrespondenzanwalt. Eigene Pflichten der Kanzlei bei Auswahl, Beauftragung und Koordination bleiben unberührt.
§ 4 IP-Recherchen und IP-Überwachungen
- Die Kanzlei bietet die Auswertung von Schutzrechtsrecherchen und Überwachungsdienstleistungen an, insbesondere:
- IP-Recherchen aller Art (Stand-der-Technik, FTO, Einspruch, Widerspruch etc)
- Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen
- Kollisionsrecherchen
- Markenüberwachungen
- Designüberwachungen
- Patentüberwachungen
- Domainmonitoring
- Wettbewerbsbeobachtungen
- Markt- und Verletzungsmonitoring
- Überwachungen erfolgen regelmäßig als Dauermandat gegen laufende Vergütung.
- Recherchen und Überwachungen können durch externe Rechercheunternehmen erfolgen.
- Umfang, Quellen und Stichtag von Recherchen und Überwachungen richten sich nach dem Auftrag. Datenbankabdeckung und Veröffentlichungsverzögerungen können die Ergebnisse begrenzen; absolute Vollständigkeit und ein bestimmter Erfolg werden nicht garantiert. Die Pflicht zur fachgerechten Durchführung des vereinbarten Auftrags und die Haftung für zu vertretende Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
- Die Einschaltung externer Anbieter lässt die gesetzlichen Pflichten und die Haftung der Kanzlei unberührt.
- Eine Schutzrechtsanmeldung beinhaltet insbesondere Risiken wie:
- Widersprüche
- Löschungsanträge
- Nichtigkeitsverfahren
- Verletzungsangriffe
- Abmahnungen
Diese Risiken verbleiben beim Mandanten.
TEIL II – ALLGEMEINE RECHTSBERATUNG UND VERTRETUNG
§ 5 Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
Die Kanzlei berät und vertritt national und international insbesondere in folgenden Bereichen:
- gesamtes gewerbliches Rechtsschutzrecht
- Wettbewerbsrecht (UWG)
- IT-Recht und Datenschutzrecht
- Vertragsrecht national und international
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- M&A
- Vertriebsrecht
- Lizenzrecht
- Medienrecht
- Wirtschaftsrecht allgemein und international
- Allgemeines Zivilrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht und besonderes Verwaltungsrecht
- Strafrecht in Ausnahmefällen
- Prozessführung vor staatlichen Gerichten
- Schiedsverfahren
- Verwaltungsverfahren
- internationale Rechtsdurchsetzung
Die Beauftragung erfolgt stets mandatsspezifisch.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant stellt die für das Mandat erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereit und teilt Änderungen sowie bekannte Fristen unverzüglich mit. Die Kanzlei darf grundsätzlich auf tatsächliche Angaben des Mandanten vertrauen, soweit kein Anlass zu Zweifeln besteht. Anwaltliche Aufklärungs-, Beratungs- und Fristenpflichten innerhalb des vereinbarten Mandats bleiben unberührt. Folgen verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften einschließlich eines etwaigen Mitverschuldens. Wirtschaftliche Entscheidungen trifft der Mandant; vereinbarte Beratungspflichten bleiben bestehen.
TEIL III – VERGÜTUNG
§ 7 Honorar
Die Vergütung richtet sich nach einer wirksamen Vergütungsvereinbarung oder, wenn eine solche fehlt, nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Zeit-, Pauschal- und Retainerhonorare setzen eine entsprechende Vereinbarung voraus. Gesetzliche Grenzen und Ausnahmen bleiben maßgeblich, insbesondere § 4 RVG für außergerichtliche Angelegenheiten und § 34 RVG für Beratung, Gutachten und Mediation. Das RVG bildet nicht für jede Leistung ausnahmslos eine Mindestvergütung.
Vor Beauftragung werden die maßgebliche Berechnungsgrundlage, die Umsatzsteuer und voraussichtliche zusätzliche Kosten erläutert. Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten die anfallende Umsatzsteuer. Auslagen, Amtsgebühren, Gerichtskosten und Leistungen Dritter werden nur auf der jeweils einschlägigen vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage berechnet; Drittaufträge und wesentliche zusätzliche Kosten werden im Rahmen des Mandats abgestimmt.
TEIL IV – HAFTUNG
§ 8 Haftung dem Grunde nach
Die Kanzlei haftet für zu vertretende Verletzungen ihrer anwaltlichen und vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften und einer wirksam vereinbarten Begrenzung nach § 9. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, die Erteilung oder der Fortbestand eines Schutzrechts und der Ausgang eines Verfahrens werden nicht garantiert, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Solche Erfolgsrisiken schließen eine Haftung für schuldhafte Beratungs-, Auswahl-, Organisations- oder Fristfehler nicht aus.
§ 9 Haftung der Höhe nach
[REDAKTIONELLER ENTWURF – vor Verwendung Versicherungsabgleich erforderlich: Den zutreffenden Betrag einsetzen und die Klausel mit der Police abstimmen. Eine vorformulierte Begrenzung für einfache Fahrlässigkeit nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO setzt den vierfachen Betrag der einschlägigen Mindestversicherungssumme und entsprechenden Versicherungsschutz voraus. Die Mindestversicherungssumme der Berufsausübungsgesellschaft ist nach § 59o BRAO zu bestimmen. Dieser Entwurf behauptet keinen bestehenden Versicherungsumfang.]
Durch den vorstehenden unausgefüllten Entwurf wird keine betragsmäßige Haftungsbegrenzung vereinbart. Bis zur wirksamen Vereinbarung einer Begrenzung gilt die gesetzliche Haftung. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit werden durch diese Klausel nicht begrenzt. Gesonderte Individualvereinbarungen müssen die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
TEIL V – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 10 Kommunikation
Die Parteien stimmen Kommunikationswege ab, die der Vertraulichkeit der Informationen angemessen sind. Die berufsrechtlichen Verschwiegenheits- und Datensicherheitspflichten der Kanzlei bleiben unberührt. Die Zustimmung des Mandanten zu einem Kommunikationsweg stellt keinen pauschalen Haftungsausschluss dar.
§ 11 Gerichtsstand und Recht
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hannover.
- Die Kanzlei ist berechtigt, auch an anderen gesetzlichen Gerichtsständen zu klagen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen, insbesondere § 306 BGB. Der Vertrag bleibt grundsätzlich im Übrigen wirksam; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht ein gesetzlicher Ausnahmefall eingreift.
TEIL VI – BESONDERE REGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER (AUSNAHMSWEISE)
§ 13 Anwendbarkeit
- Wird ausnahmsweise ein Verbraucher vertreten, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
§ 14 Haftung gegenüber Verbrauchern
Die Haftungsregelungen der §§ 8 und 9 gelten nur, soweit sie wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig sind. Dieser Verbraucherteil führt keine zusätzliche Haftungsbeschränkung und keinen zusätzlichen Haftungsausschluss ein. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 15 Widerrufsrecht
Sofern ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher zustande kommt, wird eine gesonderte Widerrufsbelehrung erteilt.
§ 16 Gerichtsstand
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 17 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


















