Kapitalmarktrecht - horak Rechtsanwälte, Hannover
Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarktrecht
Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung oder der Finanzierung von Kapitalanlagen begleiten wir Sie bei der Fremdfinanzierung. Außerdem können Sie auf uns zählen, wenn es darum geht, alternative Wege auf dem Kapitalmarkt zu beschreiten. Wir unterstützen Sie bei der Begebung von Anleihen, der Initiation von geschlossenen wie offenen Fonds oder jeder anderen Art mezzaniner Finanzierung.
Emissionen von Finanzinstrumenten
Der Eintritt auf den Markt mit Finanzinstrumenten ist für den Unternehmer eine spannende und chancenreiche Angelegenheit. Sie benötigen mehrere Partner, die Sie auf diesem Weg auf das Engste begleiten. Verzögerungen, Pannen oder gar ein Scheitern können Sie sich nicht leisten. Besonders wichtig ist die Auswahl des geeigneten Finanzierungsmittels. Wir beraten Sie schon bei der Konzeption Ihrer Finanzierung.
Finanzrecht und Kapitalmarktrecht
Kapitalmarktfinanzierungen unterliegen je nach Finanzinstrument, Angebot und Tätigkeit unterschiedlichen Erlaubnis-, Prospekt-, Informations- und Verhaltenspflichten. Nicht jede Finanzierung benötigt dieselben oder überhaupt mehrere aufsichtsrechtliche Genehmigungen. Aktien, Anleihen, Genussrechte und Fondsanteile sind jeweils gesondert einzuordnen.
Zum maßgeblichen Rechtsrahmen gehören unter anderem AktG, WpHG, WpÜG, WpPG, die EU-Prospektverordnung, KAGB, KWG, WpIG und ZAG. Das frühere Investmentgesetz (InvG) wurde durch das Kapitalanlagegesetzbuch abgelöst; je nach Produkt können weitere Vorschriften wie das Vermögensanlagengesetz einschlägig sein.
Zudem bearbeiten wir folgende Themen:
- Erlaubnis- und Registrierungspflichten insbesondere nach KWG, WpIG, ZAG oder KAGB, abhängig von Tätigkeit und Unternehmen;
- Aufsichtsrecht (Untersagung, Sonderbeauftragter, BaFin-Untersuchung)
- Vermittlerrecht, insbesondere Versicherungsvermittlung/-beratung (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittlung (§ 34f), Honorar-Finanzanlagenberatung (§ 34h) und Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34i), jeweils nach Tätigkeit und Ausnahmen;
- Kapitalmarktstrafrecht
- Unternehmensfinanzierung, wie Bankfinanzierung (Kreditrecht und Kreditvertragsrecht, Bürgschaftsrecht, Hypothekenrecht, Grundschuldrecht, Kreditsicherheitenrecht); Eigenkapitalfinanzierung (Gesellschaftsrecht, Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht, Börsengang); Mezzanine-Finanzierung (Unternehmensanleihen, Genussrechte, stille Beteiligungen, Mischformen)
- Prospektrecht (Prospektpflicht, Prospektgenehmigung, Prospekthaftung)
Schadensersatz für Anleger von Kapitalmarktprodukten
Kapitalanlagen halten nicht durchgängig, was den Anlegern versprochen wurde. Wer einen Verlust als Schadensersatz durch Aufklärungspflichtverletzung oder Falschberatung geltend machen will, muss vor Ablauf der Verjährungsfrist prüfen lassen, ob jener Anspruch besteht.
Wir prüfen jeden Einzelfall und arbeiten positivenfalls nicht mit standardisierten Schreiben und Schriftsätzen. Denn häufig liegt der Fehler in einem persönlichen Detail zwischen einem Berater und seinem Kunden. Sie erhalten von uns also eine Einschätzung Ihrer persönlichen Erfolgsaussichten. Sodann setzen wir Ihren Anspruch durch.
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


















