Wirtschaftsrecht, horak Rechtsanwälte, Hannover/ München
Wir bilden für unsere Mandanten die gesamte Klaviatur des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts ab. Dabei erwarten wir von unseren Anwälten eine sehr gute Spezialisierung und stets aktuellste Fach- und Branchenkenntnisse. Selbstverständlich sind wir hierbei sowohl beratend, gestaltend als auch in behördlichen und gerichtlichen Verfahren mit allen strategischen und taktischen Überlegungen aktiv. Wir bieten Ihnen jedoch mehr. Denn wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.
Wirtschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
Jede wirtschaftsrechtliche Beratung beginnt mit der exakten Erarbeitung des relevanten wirtschaftsrechtlichen Sachverhaltes einschließlich einer Zieldefinition. Bei der Lösung des wirtschaftsrechtlichen Themas können sodann ganz individuelle Prämissen gebildet werden. Dies können allgemein eine gute Kosten/Nutzen-Struktur sein bis hin zu sehr stark fallbezogenen Einzelaspekten.
Nationales und internationales Wirtschaftsrecht
Das nationale und internationale Wirtschaftsrecht gehört zu unserer Kernkompetenz. Dabei bewegen wir uns nicht nur in den typischen wirtschaftsrechtlichen Themenkreisen, sondern bieten eine umfassende wirtschaftsanwaltliche Beratung und Vertretung. Natürlich begleiten wir Existenzgründungen/ Startups in allen Phasen ihrer unternehmerischen Entscheidungen, bieten Unternehmenskauf/Unternehmensverkauf sowie alternative Übergangsformen, erstellen alle Arten von wirtschaftsrechtlichen Verträgen und AGB, und bearbeiten wirtschaftsrechtliche Fragestellungen aus u.a. den nachfolgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Arzneimittelrecht
- Beihilferecht
- Compliance
- Datenschutzrecht
- Designrecht
- Energiewirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- IT-Recht
- Kartellrecht
- Lebensmittelrecht
- Markenrecht
- Patentrecht
- Telekommunikationsrecht
- Urheberrecht
- Vergaberecht
- Vertragsrecht
- Versicherungsrecht
- Wettbewerbsrecht etc.
Außenwirtschaftsrecht
Der Außenwirtschaftsverkehr, das heißt der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern, ist grundsätzlich frei. Er unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen des Außenwirtschaftsrecht, die sich aus dem Recht der EU und aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ergeben.
Einfuhr von Waren
Einfuhrbeschränkungen ergeben sich aus dem Recht der Europäischen Union. Sie werden durch Kapitel 3 AWV – Beschränkungen und allgemeine Verfahrensvorschriften für die Einfuhr – ergänzt. Die Einfuhrliste, bisher eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, die einen Überblick über Waren bot, für deren Einfuhr Beschränkungen oder besondere Verfahrens- oder Meldevorschriften zu beachten sind, wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts zum 1. September 2013 aufgehoben. Die Einfuhrliste sah – anders als die Ausfuhrliste – keine originären nationalen Listenpositionen vor, sondern fasste nur Genehmigungserfordernisse und sonstige Beschränkungen aus EU-Verordnungen sowie Verfahrensvorschriften aus sonstigen internationalen Vorgaben (EKM-Meldungen) zusammen. Diese europarechtlichen Beschränkungen können den maßgeblichen EU-Verordnungen sowie dem elektronischen Zolltarif entnommen werden.
Ausfuhr von Waren
Die Ausfuhrliste, eine Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, enthält die Waren, deren Ausfuhr Genehmigungspflichten unterliegt. Auch die Ausfuhrliste (AL) wurde im Zuge der Novellierung der AWV neu gefasst. Sie führt nur noch Rüstungsgüter (Teil I Abschnitt A der AL) und nationale Listenpositionen von Dual-Use-Gütern (Teil I Abschnitt B der AL) auf. Dadurch wird der Kompetenz der EU für die Regelung des Außenhandels Rechnung getragen.
Dual-Use Güter
Dual-Use-Güter können sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden. Die Verordnung (EU) 2021/821 bildet in ihrer geltenden Fassung die unionsrechtliche Grundlage für die Kontrolle von Ausfuhr, Vermittlung, technischer Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung solcher Güter. Sie hat die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 abgelöst. Ergänzend sind AWG, AWV, aktuelle Güterlisten, Embargos und gegebenenfalls verwendungsbezogene Genehmigungspflichten zu prüfen. Das BAFA ist eine zentrale zuständige deutsche Behörde.
Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik
Die Ausfuhr von Überwachungstechnik kann exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Betroffen sein können etwa Systeme zur Überwachung von Computern, Internetkommunikation oder Telefongesprächen; die konkrete Einordnung richtet sich nach Gütermerkmalen, Verwendung und Bestimmungsland.
Für Güter zur digitalen Überwachung sind insbesondere die Listenpositionen und Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/821 zu beachten. Auch nicht gelistete Güter können unter den dortigen Voraussetzungen genehmigungspflichtig sein, insbesondere im Zusammenhang mit interner Repression oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Die Regeln sind geltendes Recht und nicht lediglich eine angekündigte Reform.
Embargos
Zu den Regelungsgegenständen des Außenwirtschaftsgesetzes gehören auch Embargos. Dies sind Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Es handelt sich dabei in aller Regel um die Umsetzung internationaler Wirtschafts- und Finanzsanktionen (z. B. Resolutionen des VN-Sicherheitsrats oder Beschlüsse der Europäischen Union), etwa gegen einzelne Länder oder Personen.
In erster Linie ist die Europäische Union für den Erlass der entsprechenden Rechtsverordnungen zuständig. Waffenembargos werden national durch Rechtsakte der Mitgliedstaaten umgesetzt. Im Übrigen sind im nationalen Außenwirtschaftsrecht im Wesentlichen Verfahrensfragen, Vorschriften zu Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeiten geregelt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle setzt Embargos administrativ um, soweit sie Güter, technische Hilfe und wirtschaftliche Ressourcen betreffen. Für die administrative Umsetzung betreffend Gelder, Finanzmittel und Finanzhilfe ist die Deutsche Bundesbank zuständig.
Investitionsprüfung
Deutschland ist eine offene Volkswirtschaft. Ausländische Investitionen sind im Rahmen des geltenden Rechts grundsätzlich in allen Bereichen möglich und willkommen. Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann das für Wirtschaft zuständige Bundesministerium den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer aber im Einzelfall überprüfen.
Die sektorübergreifende Prüfung nach §§ 55 ff. AWV und die sektorspezifische Prüfung nach §§ 60 ff. AWV haben unterschiedliche Anwendungsbereiche. Bei der sektorübergreifenden Prüfung geht es insbesondere um eine voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; auch andere EU-Mitgliedstaaten sowie Unionsprojekte können betroffen sein. Erwerberkreis, Beteiligungsschwellen, Meldepflichten und Vollzugsbeschränkungen müssen für das konkrete Vorhaben geprüft werden.
Im Außenwirtschaftsrecht und Investitionsrecht stehen vor allem Einfuhr, Ausfuhr, Ausfuhrgenehmigung sowie europarechtliche und zollrechtliche Fragen im Vordergrund.
Internationales Wirtschaftsrecht
Im internationalen Wirtschaftsrecht sind wir sowohl für ausländische Investoren in Deutschland als auch umgekehrt für deutsche Investoren, die im Ausland Unternehmensgründungen, -käufe oder zB -Beteiligungen verfolgen, umfassend tätig. Ferner tangieren viele der nationalen und europarechtlichen Rechtsgebiete auch internationales Wirtschaftsrecht. Dies gilt gleichermaßen für internationale Schutzrechte, wie Marken, Patente, Sorten oder Urheberrechte als auch besondere Rechtsgebiete mit typischer internationaler Ausrichtung, wie zB das Kartellrecht oder das Vergaberecht bzw. Vertriebsrecht. Zum internationalen Wirtschaftsrecht gehören ferner internationale Verträge und deren Prüfung/ Gestaltung, internationale Gesellschaftsformen sowie internationales Steuerrecht.
Als Wirtschaftsanwälte bearbeiten wir folgende wirtschaftsrechtlichen Themen:
- wirtschaftsrechtliche Strategien
- nationales und internationales Handelsrecht
- nationales und internationales Gesellschaftsrecht
- wirtschaftsrechtliche Compliance
- wirtschaftsrechtliche Disputes
- Rechtlicher Rahmen für die Herstellung und den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen weltweit
- allgemeines Wirtschaftsrecht
- internationales Wirtschaftsrecht


















