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HORAK · RECHTLICHE EXPERTISE
Muster eines Kaufvertrages für Domains

Muster eines Kaufvertrages für Domains

Sie können die Muster von unserer Seite kostenlos verwenden und auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Voraussetzung für diese Gestattung ist jedoch, dass Sie einen Link im Impressum Ihres Internetauftritts mit folgendem Wortlaut hinterlegen: “Vertragsmuster von horak Rechtsanwälte www.bwlh.de  “. Sollten Sie eine andere Verlinkung wünschen oder Fragen hierzu haben, schicken Sie uns bitte eine email an horak@bwlh.de .

Kaufvertrag für Domains

Zwischen

Verkäufer: Firma    _______________________________________________

  Name, Vorname: ___________________________________

  Adresse:  _________________________________

  Adresse:  _______________________________

  Telefonnummer:  _______________________________________________

              • - im folgenden "Verkäufer" genannt -
  • und

Käufer: Firma:   ______________________________________

  • Adresse  ____________________________
  •   Adresse:  _______________________________

  Telefonnummer: _____________________________

  • Firmenkontakt
                • - im folgenden "Käufer" genannt -

wird folgender

KAUFVERTRAG

über die InternetDomain: ________““__________________________________

geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

Kaufgegenstand ist die bei der deutschen DENIC registrierte Domain ____________““_____________________________ Der Verkäufer verpflichtet sich, innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Anzahlung auf das von ihm angegebene Konto in enger Abstimmung mit dem Käufer die notwendigen Schritte zum Transfer der Domain auf den Käufer zu veranlassen.

§ 2 Kaufpreis, Nebenkosten

Der Kaufpreis beträgt EUR _____,00__.

Eine Anzahlung in Höhe von EUR ______,00_____________(50 % des Kaufpreises) sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungseingang beim Käufer an den Verkäufer zu entrichten. Entscheidend ist der Eingang der Anzahlung/Kaufpreises auf dem im Folgenden bezeichneten Konto des Verkäufers:

Kontoinhaber: ______________________________________________________________

Kontonummer:______________________________________________________________

BLZ / Bank:________________________________________________________________

Der Restbetrag in Höhe von EUR _______,00______________ist innerhalb von 20 Tagen nach erfolgreicher Übertragung der Domain auf den Käufer fällig. Auch diesbezüglich ist der Eingang des Geldes auf dem Konto des Verkäufers entscheidend.

Die Übertragung ist erfolgreich, sobald der Inhaberwechsel bei der zuständigen Registry wirksam abgeschlossen ist und der Käufer die Verwaltung der Domain übernehmen kann. Dies ist durch eine Bestätigung des Providers oder der Registry bzw. die dem Inhaber zugänglichen Registrierungsdaten nachzuweisen. Eine öffentliche Anzeige personenbezogener Inhaberdaten wird nicht vorausgesetzt.

Mögliche Nebenkosten seitens des Providers des Verkäufers gehen zu Lasten des Verkäufers. Mögliche Nebenkosten seitens des Providers des Käufers oder der DENIC e.G. gehen zu Lasten des Käufers.

§ 3 Mitwirkungspflichten

Verkäufer und Käufer verpflichten sich, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen für den Inhaberwechsel und gegebenenfalls den Providerwechsel unverzüglich vorzunehmen. Dazu gehören die nach den Regeln der zuständigen Registry erforderlichen Erklärungen, Unterlagen und Bestätigungen. Zugangscodes sind ausschließlich sicher und an berechtigte Empfänger zu übermitteln.

§ 4 Gewährleistung des Verkäufers

Der Verkäufer sichert zu, dass er Inhaber der Domain ____.de“_______________________ entsprechende dem bei der <DENIC>geführten Domain-Register ist.

Der Verkäufer erklärt, dass ihm bei Vertragsschluss keine entgegenstehenden Rechte oder geltend gemachten Ansprüche Dritter bekannt sind. Ihm bekannte Streitigkeiten, DISPUTE-Einträge oder sonstige Übertragungshindernisse sind vollständig offenzulegen: [Angaben]. Eine Wissenserklärung ersetzt keine gesonderte Rechteprüfung des Käufers.

§ 5. Wirksamkeit, Schriftform

Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung seitens beider Parteien mit dem Datum der zuletzt geleisteten Unterschriften in Kraft.

Änderungen und Ergänzungen sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang; gesetzlich zwingende Formerfordernisse bleiben unberührt.

§ 6. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Schutzvorschriften. Für Erfüllungsort und gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Regeln. Eine gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung setzt insbesondere die Voraussetzungen des § 38 ZPO und gegebenenfalls des einschlägigen Unionsrechts voraus.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt seine Geltung im übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle eines solchen Bestimmung, eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gültige Vereinbarung zu treffen. Ist dies nicht möglich, so gilt die gesetzliche Regelung.

______________________________________________________________________

Ort. Datum      Käufer

____________________________________________________________________

Ort, Datum      Verkäufer   

Dieses Muster ist auf eine .de-Domain mit Registrierung bei DENIC zugeschnitten. Für andere Endungen sind Registry-Regeln und Transferverfahren anzupassen. Inhalte einer Website, Marken, Datenbanken, E-Mail-Postfächer und personenbezogene Daten werden nur bei ausdrücklicher, rechtlich zulässiger gesonderter Vereinbarung mit übertragen. Kaufpreis, Umsatzsteuerbehandlung und Zahlungsabsicherung sind festzulegen.

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