Geschäftsführer - Anstellungsvertrag
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GmbH-Geschäftsführer-Vertrag
zwischen
der …………………………………………………………… GmbH
vertreten durch ihren Gesellschafter
…………………………………………………………………………
oder
die Gesellschafterversammlung
…………………………………………………………………………
oder
den Vorsitzenden des Aufsichtsrates/Beirates,
…………………………………………………………………………
nachfolgend "Gesellschaft" genannt,
und Herrn / Frau
…………………………………………………………………………
(Privatanschrift einsetzen)
nachfolgend "Geschäftsführer" genannt,
wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen.
Die konkrete Ausgestaltung des Vertrages ist weitgehend davon abhängig, ob der Geschäftsführer selbst an der Gesellschaft beteiligt oder als sog. Fremd-Geschäftsführer angestellt ist. Gerade bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen eindeutige Vereinbarungen aus Gründen der steuerlichen Anerkennung und zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttung getroffen werden.
Je nach Ausgangslage könnte die Vorbemerkung des Vertrages wie folgt lauten:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom …………………
oder
Durch Beschluss des Aufsichtsrates/Beirates vom ………………………
ist Herr / Frau ………………… (mit Wirkung vom ……………………)
zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.
Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem ……………………
Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.
oder
Der bisherige mit Herrn / Frau ………………………………………… bestehende Anstellungsvertrag vom ……………………… wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis!
oder
Der bisherige mit Herrn / Frau …………………………… bestehende Anstellungsvertrag vom ………………… hat nur noch Gültigkeit, soweit in dem nachfolgenden Anstellungsvertrag keine anderen Regelungen enthalten sind.
§ 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Der Geschäftsführer führt die Geschäfte nach den Gesetzen, dem Gesellschaftsvertrag, einer wirksamen Geschäftsordnung und diesem Anstellungsvertrag. Gesetzmäßige Weisungen des zuständigen Gesellschaftsorgans sind zu beachten. Die Pflicht, rechtswidrige Maßnahmen zu unterlassen, bleibt unberührt.
Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.
§ 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte
Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.
Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.
§ 3 Selbstkontrahieren
Eine Befreiung von § 181 BGB gilt nur, soweit sie gesellschaftsrechtlich wirksam erteilt und, soweit erforderlich, im Handelsregister eingetragen ist; der Anstellungsvertrag allein ersetzt die erforderlichen Organakte nicht.
Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftsvertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.
§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit
Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.
Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.
Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.
Der Geschäftsführer stellt den Jahresabschluss und, soweit gesetzlich erforderlich, den Lagebericht innerhalb der einschlägigen Fristen auf. Größenabhängige Erleichterungen nach § 264 HGB sind zu beachten. Vorlage und Beschlussfassung richten sich insbesondere nach § 42a GmbHG.
Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.
§ 5 Haftung des Geschäftsführers
Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:
Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.
Die Haftung des Geschäftsführers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Einschränkung bedarf einer gesonderten Prüfung und eindeutigen zulässigen Vereinbarung.
Ein allgemeiner Haftungshöchstbetrag wird in diesem Muster nicht vereinbart. Insbesondere Vorsatz, zwingende Organhaftung und Rechte Dritter dürfen nicht pauschal ausgeschlossen oder begrenzt werden.
Eine Weisung der Gesellschafter schließt die Haftung nicht aus, soweit zwingende Pflichten, insbesondere zum Schutz des Gesellschaftskapitals und der Gläubiger, verletzt werden.
Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von …………… € abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
§ 6 Dienstort und Arbeitszeit
Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.
Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden - seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.
An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.
oder
Der Geschäftsführer sollte möglichst die für das Unternehmen geltende Arbeitszeit einhalten.
Er ist jedoch gehalten, jederzeit, wenn und soweit es das Wohl der Gesellschaft erfordert, zur Dienstleistung zur Verfügung zu stehen.
§ 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit
Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
oder
Dem Geschäftsführer sind Nebentätigkeiten und Nebengeschäfte, soweit sie nicht den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft betreffen, gestattet.
oder
Alternativregelung: Nebentätigkeiten dürfen die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht beeinträchtigen oder konkrete Interessenkonflikte begründen. Zustimmungsbedürftige Tätigkeiten sind sachlich und bestimmt festzulegen; ein pauschales Verbot jeder privaten oder ehrenamtlichen Tätigkeit wird nicht vereinbart.
Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.
Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.
Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.
Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.
§ 8 Wettbewerbsverbot
Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.
Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von ………… Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von ………… Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von ……… % seiner innerhalb der letzten ………… Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am …………… eines Monats fällig.
Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.
Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.
Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von …… Monaten nach Abgabe der Erklärung.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb ........ Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.
Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten ..... Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
§ 9 Vergütung
(bei Festgehalt)
Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit
a) Eine Vergütung von brutto …………… € pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.
optional Tantiemen und Gratifikationen
b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf …………………… € festgesetzt.
c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto …………………… €.
d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto …………………… €.
Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.
Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.
§ 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod
Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von ..........Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Ende des Anstellungsvertrags.
Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von …… weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.
Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.
Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.
Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.
Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden ………… Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten Kindern des Geschäftsführers zu.
§ 11 Sonstige Leistungen
Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.
Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.
§ 12 Urlaub
Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von ……………………… Arbeitstagen.
Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.
Für Übertragung, Verfall und Abgeltung gilt: Soweit der Geschäftsführer Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes ist, bleiben die gesetzlichen Ansprüche einschließlich der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers unberührt. Für darüber hinausgehenden vertraglichen Urlaub ist eine klare gesonderte Regelung festzulegen; ein automatischer Verfall ohne Prüfung dieser Voraussetzungen wird nicht vereinbart.
oder
Alternativregelung: Bei Vertragsende wird bestehender, nicht mehr gewährbarer Urlaub nach den anwendbaren gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten vertraglichen Regeln abgegolten. Die Bemessung ist anhand des tatsächlichen Arbeits- und Vergütungsmodells vorzunehmen.
Eine zeitanteilige Kürzung bei unterjähriger Beschäftigung gilt nur, soweit sie nach dem anwendbaren Urlaubsrecht zulässig ist; der gesetzliche Mindesturlaub darf dadurch nicht unterschritten werden.
§ 13 Erfindungen
Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von ……… Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.
§ 14 Versorgungszusage
Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten
Die Gesellschaft verpflichtet sich, im eigenen Namen auf das Leben des Geschäftsführers eine Kapitalversicherung mit einer Versicherungssumme von….. € abzuschließen, die mit dem Tode, dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder mit der Vollendung des 65. Lebensjahres des Geschäftsführers fällig wird. Die Prämienzahlung übernimmt die Gesellschaft.
Zur Entgegennahme der Versicherungsleistung sind der Geschäftsführer oder die von ihm begünstigten Personen berechtigt. Fehlt es an einer Begünstigungsregelung, so gelten im Zweifel dessen Erben als Begünstigte.
Bestand, Unverfallbarkeit und Übertragung der Versorgungsanwartschaft richten sich nach der gesonderten Versorgungszusage und, soweit anwendbar, dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), insbesondere §§ 1b und 17. Eine automatische Entziehung sämtlicher Ansprüche bei Ausscheiden oder Pflichtverletzung wird nicht vereinbart.
Endet das Vertragsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles, so reduziert sich der Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung, die bis zum Tage des Ausscheidens fällig geworden sind.
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
Folgende Formulierung wäre - bei Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit - möglich:
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom …………………………… in Kraft.
Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von ………… Wochen gekündigt werden (gesetzliche Mindestkündigungsfristen beachten!).
Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn
der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;
der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;
der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;
der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;
Eine Insolvenzeröffnung oder Liquidation allein begründet kein hier vereinbartes automatisches Recht zur fristlosen Kündigung. Die gesetzlichen Kündigungs- und insolvenzrechtlichen Vorschriften bleiben maßgeblich.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine Kündigung ist dem für die Entgegennahme zuständigen Organ oder einer wirksam empfangsbevollmächtigten Person der Gesellschaft zuzuleiten. Die Zuständigkeit ist vorab anhand der konkreten Satzung und Beschlusslage festzustellen; die höchste Kapitalbeteiligung allein begründet keine Empfangsvollmacht.
Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das ........ Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
§ 16 Abfindung
Wenn eine Abfindungsregelung in den Vertrag aufgenommen werden soll, könnte diese wie folgt formuliert werden:
Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.
Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.
§ 17 Geheimhaltung
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.
Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
§ 18 Schlussbestimmungen
Diese abschließenden Bestimmungen könnten wie folgt lauten:
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform dokumentiert werden. Individualabreden und zwingende Formvorschriften bleiben unberührt. Erforderliche Zustimmungen zuständiger Organe sowie steuerliche Anforderungen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind gesondert zu beachten. Historische Mustervorlage: [1]
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
…………………………………
Ort, Datum
…………………………………. …………………………………
Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Geschäftsführer
Ausfüllhinweis: Alternative Klauseln sind vor Verwendung auszuwählen. Sozialversicherungsstatus, Vertretungszuständigkeit, Kündigungsfrist, Altersgrenze, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung und Erfinderrechte müssen zum konkreten Geschäftsführerstatus passen. Die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Schutzregeln folgt nicht allein aus der Bezeichnung des Vertrags. Die Geheimhaltungspflichten betreffen vertrauliche Informationen, an deren Schutz ein berechtigtes Interesse besteht. Sie gelten nicht für rechtmäßig allgemein bekannte oder unabhängig erlangte Informationen, gesetzlich gebotene Offenlegungen sowie gesetzlich geschützte Meldungen und Offenlegungen, insbesondere nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und § 5 GeschGehG.


















