horak Rechtsanwalt Hannover: Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von zweckgebundenen Personenvereinigungen. Die Rechtsnormen des Gesellschaftsrechts sind im Privatrecht geregelt. Die Gesellschaften unterteilen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften.
Zu den Personengesellschaften zählen:
- GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- PartG Partnerschaft
- OHG offene Handelsgesellschaft
- Partenreederei
- EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
- KG Kommanditgesellschaft
- Stille Gesellschaft
Personengesellschaften sind grundsätzlich keine juristischen Personen; davon zu unterscheiden ist ihre Rechtsfähigkeit. Eine am Rechtsverkehr teilnehmende Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach § 705 Absatz 2 BGB selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Auch etwa OHG und KG sind rechtsfähig. Die nicht rechtsfähige Innengesellschaft und die stille Gesellschaft sind gesondert zu betrachten.
Zu den Kapitalgesellschaften zählen:
- GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- AG Aktiengesellschaft
- KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
- SE Europäische Aktiengesellschaft
- Abzugrenzen: Die eG (eingetragene Genossenschaft) ist eine juristische Person eigener Rechtsform, keine Kapitalgesellschaft im engeren Sinne.
- Kapitalgesellschaften ausländischen Ursprungs (Ltd - Limited, PLC - Public Liability Company, S.A. - französische/ spanische AG etc).
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Vom Konzept her bauen diese Gesellschaften auf das Prinzip des Vereins auf.
Weitere Kategorien bilden der eingetragene Verein (e. V.) und die rechtsfähige Stiftung. Diese sind zwar keine Kapitalgesellschaften aber eigenständige juristische Personen. Grund: Der Verein hat Mitglieder, jedoch nicht unbedingt ein Vermögen. Die rechtsfähige Stiftung hat ein dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmetes Vermögen, allerdings keine Mitglieder, Gesellschafter oder Eigentümer.
Des Weiteren existieren gemischte Gesellschaften wie Kapital- und Personengesellschaften:
- GmbH & Co.
- GmbH & Co. KG
- GmbH & Co. KGaA
- GmbH & Co. OHG
- AG & Co. KG
- Stiftung & Co. KG
Die Kapitalgesellschaft oder Stiftung tritt dabei als persönlich haftende Gesellschafterin einer Personengesellschaft oder KGaA auf.
Des Weiteren existieren inzwischen gemischte Gesellschaften mit ausländischem Anteil wie Limited & Co. KG.
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