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HORAK · RECHTLICHE EXPERTISE
Immobilienrecht

Immobilienrecht

Immobilienrechtliche Grundlagen

Das Immobilienrecht umfasst insbesondere das Grundstücksrecht des BGB, daneben aber auch Miet-, Bau-, Wohnungseigentums-, Makler-, Steuer- und weitere öffentlich-rechtliche Fragen. Die §§ 873 bis 902 BGB enthalten wichtige allgemeine Regeln über Grundstücksrechte, bilden jedoch nicht das gesamte Immobilienrecht ab.

Immobilienanwälte

Unsere Immobilienanwälte bieten einen spezialisierten Anspruch an ihre Tätigkeiten im Immobilienrecht, der alle Ihre immobilienrechtlichen Fragestellungen professionell klärt. So können wir alle immobilienrechtlichen Angelegenheiten mit den unterschiedlichsten Immobilienbeständen unserer Mandanten bedienen.

Dabei vertreten wir nicht nur Eigentümer, Projektierer, Makler oder Vermieter. Vielmehr kennen wir das Immobilienrecht in seinen wesentlichen Zügen auch aus Sicht der Mieter. Mithin können wir alle Belange des Baurechts und Immobilienrechts so profund bearbeiten, dass die Ihnen dadurch geschaffenen Mehrwerte im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie Ihren Zielen gerecht werden.

Mit unserer Expertise begleiten wir natürlich auch Immobilienverwalter und –dienstleister, Bauträger und Immobilienentwickler.

In rechtlicher Hinsicht umfasst unsere immobilienrechtliche Praxis folgende Teilbereiche:

  •     Mietvertragsrecht;
  •     privates Mietrecht
  •     gewerbliches Mietrecht
  •     Wohnungseigentumsrecht
  •     Maklerrecht
  •     Maklervertragsrecht
  •     Baurecht
  •     Architektenrecht
  •     Bauträgerrecht
  •     Immobilienrecht
  •     Immobilienverwaltungsrecht
  •     Immobilienerwerbsrecht
  •     Grundstücksrecht
  •     Immobiliensteuerrecht
  •     Zwangsversteigerungsrecht

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner/ Immobilienanwälte:

  1. Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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