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HORAK · RECHTLICHE EXPERTISE
PERFORMANCE-BASIERTER VERTRAG

PERFORMANCE-BASIERTER VERTRAG

Zwischen:
[Auftraggeber] ("AG")
Adresse: [Adresse AG]

Und:
[Auftragnehmer] ("AN")
Adresse: [Adresse AN]

Datum des Vertragsabschlusses: [Datum]
Laufzeit des Vertrags: [Zeitraum]


1. Vertragsgegenstand

Der AN verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrags beschriebenen Dienstleistungen/Produkte bereitzustellen, wobei die Vergütung an die Erreichung spezifischer Leistungsziele gebunden ist.


2. Definition von Leistungskriterien

Die Leistungskriterien werden wie folgt definiert und bewertet:

Kriterium

Metrik

Zielwert

Messmethode

Überprüfungszeitraum

Servicequalität

Kundenzufriedenheit (CSAT)

>90%

Kundenumfragen

Quartalsweise

Termintreue

% Einhaltung Deadlines

>95%

Projektberichte

Monatlich

Produktivität

Output pro Stunde

100+

Workflow-Tracking-System

Wöchentlich


3. Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis der Erfüllung der oben definierten Leistungskriterien:

3.1 Basisvergütung

Der AN erhält eine Grundvergütung von [Betrag] pro [Zeiteinheit/Projekt].

3.2 Performance-Zuschläge

  • Ein Bonus setzt vorab vereinbarte Messgrößen, Auswertungszeiträume, Datenbasis und Schwellenwerte voraus. Bei Prozentwerten ist klar zwischen Prozent und Prozentpunkten zu unterscheiden; der Bonusbetrag ist konkret festzulegen.
  • Bei Erreichen von 100 % Termintreue: zusätzlicher Bonus von [Betrag].

3.3 Abzüge bei Nichterfüllung

  • Vergütungsabzüge werden nur nach einer vorab eindeutig festgelegten Berechnung, bei dem AN zurechenbaren Ursachen und mit angemessener Gesamtobergrenze vereinbart. Überschneidungen mit anderen Rechtsbehelfen sind zu regeln; ohne ausgefüllte Vereinbarung entsteht aus dieser Musterstelle kein Abzugsrecht.
  • Eine pauschale Vertragsstrafe für jede Abweichung wird nicht vereinbart. Eine etwaige gesonderte Strafregelung muss Pflicht, Verschulden, Höhe und angemessene Höchstgrenze bestimmen und darf nicht unangemessen benachteiligen.

4. Leistungsüberprüfung

4.1 Monitoring

Die Leistung wird durch [Tool/Software] in Echtzeit überwacht und dokumentiert.

4.2 Berichtszyklen

  • Der AN erstellt monatlich Berichte über die erbrachten Leistungen.
  • Der AG prüft die Berichte innerhalb von [Anzahl] Tagen und gibt Feedback.

4.3 Eskalationsprozess

Bei Streitigkeiten erfolgt zunächst eine Abstimmung der benannten Projektverantwortlichen. Eine freiwillige Mediation kann vereinbart werden. Ein Ausschluss des staatlichen Rechtswegs setzt eine gesonderte wirksame Schiedsvereinbarung voraus; dieses Muster enthält keine solche Vereinbarung.


5. Optional: Dynamische Anpassung

Der Vertrag enthält folgende Klauseln zur flexiblen Anpassung an veränderte Bedingungen:

5.1 Änderung der Leistungskriterien

  • Beide Parteien können schriftlich eine Anpassung der Ziele beantragen.
  • Neue Zielwerte werden durch einvernehmliche Entscheidung festgelegt.

5.2 Technologische Updates

Falls neue Technologien die Leistung verbessern können, wird deren Integration geprüft.


6. Alternative Vorgehensweisen

6.1 Erfolgsabhängige Vergütung

Statt fester Zielwerte kann die Vergütung ausschließlich erfolgsabhängig gestaltet werden (z. B. Gewinnbeteiligung oder Umsatzanteile).

6.2 Shared Risk Model

Beide Parteien teilen Risiken und Gewinne: Der AN erhält einen Grundbetrag, übernimmt jedoch bei Nichterfüllung von Zielen einen Teil des finanziellen Risikos.

6.3 Dynamische SLAs

Ein KI-System kann Auswertungen und Änderungsvorschläge unterstützen. Vergütungs- und Zieländerungen bedürfen der Vereinbarung der Parteien; Datenqualität, Nachprüfbarkeit, Datenschutz und eine erforderliche menschliche Entscheidung sind sicherzustellen.


7. Haftung und Vertragsbeendigung

  • Haftung: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine unterschiedslose Haftungsbegrenzung auf einen noch nicht bestimmten Betrag wird nicht vereinbart.
  • Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von [Zeitraum] kündigen, wenn wiederholt Leistungskriterien nicht erfüllt werden.

8. Vertraulichkeit

Vertraulichkeit: Die Parteien schützen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite. Die Geheimhaltungspflichten betreffen vertrauliche Informationen, an deren Schutz ein berechtigtes Interesse besteht. Sie gelten nicht für rechtmäßig allgemein bekannte oder unabhängig erlangte Informationen, gesetzlich gebotene Offenlegungen sowie gesetzlich geschützte Meldungen und Offenlegungen, insbesondere nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und § 5 GeschGehG.


9. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen und zwingende Formvorschriften bleiben unberührt.
  • Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere nach § 38 ZPO, gesondert zu treffen; andernfalls gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten.
  • Es gilt das Recht von [Land/Region].

Unterzeichnung

[Auftraggeber]
Name: ____________________________
Datum: ___________________________

[Auftragnehmer]
Name: ____________________________
Datum: ___________________________

Die Tabellenwerte sind unverbindliche Beispiele und müssen vor Vertragsabschluss auf die Leistung zugeschnitten werden. Insbesondere Mindestfallzahlen, Messfehler, Ausfallzeiten, Verantwortungsbereiche, Einwendungen und die Rangfolge von Basis- und Erfolgsvergütung sind festzulegen. Der Vertrag ist nicht ohne Anpassung für Arbeitsverhältnisse oder regulierte Erfolgshonorare geeignet.

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