Beamtenrecht, Hannover, horak Rechtsanwälte
Öffentliches Dienstrecht und Beamtenrecht im Besonderen bilden eine komplexe und durch die Rechtsprechung der Verwaltungs- und der Arbeitsgerichte besonders ausgestaltete Rechtsmaterie.
Dabei kann es u.a. um die folgenden Themen gehen:
- Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Beförderung
- Dienstliche Beurteilung
- Versetzung, Abordnung und Umsetzung
- Dienstunfähigkeit
- Konkurrentenstreitverfahren
- Nebentätigkeit
- Disziplinarverfahren
- Besoldung und Versorgung der Beamten; bei Tarifbeschäftigten Eingruppierungs- und Entgeltfragen
- Personalvertretungsrecht
- Sonderzuwendungen und Fürsorgeleistungen (Beihilfen, Umzugskosten etc.)
- Pensionierung/ Ruhestand
Öffentliches Dienstrecht
Das öffentliche Dienstrecht umfasst insbesondere das Beamtenrecht und das Arbeitsrecht der Tarifbeschäftigten. Für Bundesbeamte regelt der Bund unter anderem Laufbahn, Besoldung und Versorgung. Für Landes- und Kommunalbeamte liegen diese Regelungsbereiche grundsätzlich bei den Ländern; für Statusrechte und -pflichten besitzt der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 GG.
Alimentationsprinzip
Das Alimentationsprinzip bedeutet, dass der Dienstherr dem Beamten eine amtsangemessene Besoldung gewährt. Im Gegenzug dazu schuldet der Beamte dem Dienstherrn lebenslange Treue. Im Gegensatz zu Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst wird das Gehalt nicht durch Tarifverträge geregelt, sondern vom Dienstherrn gesetzlich festgelegt. Neben der Grundbesoldung gibt es eine Vielzahl von Zuschlägen. Hierbei kommt es immer wieder zu Fehlbeurteilungen.
Konkurrentenklage/ Konkurrentenstreitverfahren
Gerichtliche Streitigkeiten im Beamtenrecht sind oft Konkurrentenklagen. Ein Beamter kann sich gegen die Beförderung eines Konkurrenten gerichtlich wehren, wenn er sich ebenfalls für diese Stelle beworben hat. Hierfür zuständig ist bei Beamten nicht das Arbeitsgericht, sondern das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht prüft das Auswahl- und Einstellungsverfahren.
Der Zugang zu öffentlichen Ämtern richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 GG. Ein unterlegener Bewerber muss möglichen Rechtsschutz rechtzeitig vor der Ernennung des Konkurrenten prüfen lassen. Zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs kommt vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO in Betracht.
Dienstliche Beurteilung
Die dienstliche Beurteilung ist das wichtigste Kriterium für die Einstellung und Beförderung im öffentlichen Dienst. Andere Faktoren wie z. B. die Dienstjahre sind nur nachrangige Faktoren. Aufgrund der großen Bedeutung der dienstlichen Beurteilung sollten Sie Ihre negative Beurteilung zeitnah rechtlich prüfen lassen.
Disziplinarverfahren
Ein Beamter, der ein Vergehen oder Verbrechen verübt, hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen – etwa Haftstrafe oder Geldstrafe – auch mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Der Dienstherr kann hierbei schlimmstenfalls auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkennen. Es ist somit besonders wichtig, dass bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens ein Anwalt beteiligt wird, der sich mit den beamtenrechtlichen Konsequenzen auskennt.
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


















