Belgien/ belgisches Recht - horak Rechtsanwälte
Das belgische Rechtssystem hatte seinen Ursprung im Römischen Recht. Das belgische Recht umfasst kodifizierte Rechtsvorschriften; diese sind die belgische Verfassung und in erster Linie belgische Gesetze. Verfassung und Gesetze werden wiederum von Gerichten angewandt und ausgelegt.
Gerichtssystem in Belgien
Legislative, Exekutive und Judikative sind in der Verfassung normiert. Die unabhängige Judikative wird durch Gerichte ausgefüllt.
Die Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich, Urteile der Gerichte umfassen eine Urteilsbegründung. Dementsprechend wird im Urteil der Vortrag der Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht berücksichtigt.
Alle Friedensrichter, Richter an den Gerichten sowie die Gerichtsräte an den Gerichtshöfen und am Kassationshof werden nach zuvor normierten Voraussetzungen vom König auf Lebenszeit ernannt.
Belgien besitzt fünf Gerichtshofbereiche Brüssel, Lüttich, Mons, Gent und Antwerpen. Innerhalb der Gerichtshofbereiche sind einzelne - in ganz Belgien 12 - Gerichtsbezirke mit jeweils einem Gericht erster Instanz zu finden. Ergänzend existieren jeweils 9 Arbeitsgerichte und Unternehmensgerichte. Jeder Gerichtsbezirk umfasst mehrere Gerichtskantone. In jedem Gerichtskanton ist ein Friedensgericht angesiedelt.
Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach Gegenstand und Parteien des Streits. Die früheren Handelsgerichte heißen seit der Reform Unternehmensgerichte und sind für die ihnen zugewiesenen Unternehmensstreitigkeiten zuständig, nicht nur für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten im früheren Sinn. Die örtliche und internationale Zuständigkeit ist gesondert zu prüfen.
Anwaltszwang in Belgien
Vor den gewöhnlichen belgischen Gerichten können Parteien grundsätzlich selbst auftreten. Für bestimmte Verfahren und Verfahrenshandlungen ist jedoch ein Rechtsanwalt erforderlich, insbesondere im Kassationsverfahren und bei bestimmten einseitigen Anträgen. Die konkrete Verfahrensart und die Regeln zur Vertretung juristischer Personen sind zu prüfen.
Kostenaufteilung bei Gerichtsverfahren in Belgien
Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die gesetzlich erstattungsfähigen Verfahrenskosten. Dazu kann eine pauschalierte Prozesskostenentschädigung als Beitrag zu den Anwaltskosten der obsiegenden Partei gehören. Diese entspricht nicht automatisch dem tatsächlich vereinbarten Anwaltshonorar; Verteilung und Ausnahmen richten sich nach dem Verfahren.
Höhe der Anwaltsgebühren in Belgien
Anwaltshonorare werden grundsätzlich vereinbart. Dabei gelten berufsrechtliche Anforderungen, insbesondere an Angemessenheit und Information über die Berechnung. Ein ausschließlich vom Prozesserfolg abhängiges Honorar ist nicht allgemein zulässig.
Schiedsgerichtsbarkeit in Belgien
Die Schiedsgerichtsbarkeit in Belgien verfügt über eine lange Tradition. Das Belgian Centre for Arbitration and Mediation (CEPANI) in Brüssel verfügt über eine moderne Schiedsgerichtspraxis.
Natürlich besteht auch eine Mitgliedschaft im New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Weitere Informationen zum New York Convention sind hier zu finden: http://www.newyorkconvention.org/
Anwaltskanzleien in Belgien
In Belgien arbeiten wir mit einem Bündel an unterschiedlichen Kanzleien unterschiedlicher Größe zusammen, von denen wir nachfolgend eine Auswahl nennen:
Avenue Legrand 41
B - Brüssel 1050
T +32 (0)2 626 14 41
F +32 (0)2 626 14 40
brussels@kockspartners-law.be www.kockspartners-law.be


















