Schulrecht - horak Rechtsanwälte, Hannover
Das Schulrecht betrifft alle Rechtsfragen, die zumindest mittelbar die Schule betreffen. Kernfragen des allgemeinen Schulrechts sind die Schulpflicht, die Schulzeit, Inhalte der Schule, die Zuteilung zu den Schularten, die Förderung und Integration der Schüler, Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Dabei beraten und vertreten wir auf allen Ebenen des Schulrechts bis hin zu privaten Trägern von Ersatzschulen (wie Genehmigung, Vorfinanzierung und Refinanzierung von privaten Schulen, Bildungsgängen oder Standorten).
Rechte/ Pflichten vs Pädagogik
Schüler und Lehrer haben viele Rechte und Pflichten. Einige schulische Entscheidungen basieren auf pädagogischen Überlegungen, ohne die engen Grenzen des Schulrechts zu beachten. So wird Schülern der Zugang zum Gymnasium verwehrt, weil Lehrer der Auffassung sind, der Schüler wäre gut in einer Realschule aufgehoben. Aus vergleichbaren Gründen wird eine Versetzung nicht gestattet oder Disziplinarmaßnahmen ergriffen, deren rechtliche Voraussetzungen nicht vorliegen. Der Ablehnungsbescheid an der Wunschschule, ein Schulverweis oder eine verfehlte Schulformempfehlung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum, sondern im Lichte geltenden Schulrechts, das oft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt eingehalten wird.
Schulrechtliche Verfahren
Akteneinsicht und eine Prüfung der Sach- und Rechtslage können die Grundlage für eine außergerichtliche Lösung oder einen Rechtsbehelf bilden. Zuständige Schul- und Aufsichtsbehörden sowie mögliche Eilverfahren sind nach dem jeweiligen Landesrecht zu bestimmen. Der Verwaltungsrechtsweg ist bei öffentlich-rechtlichen Schulstreitigkeiten regelmäßig einschlägig; beispielsweise zivilrechtliche Verträge oder Amtshaftungsansprüche können anderen Gerichten zugewiesen sein.
Bundesweit im Schulrecht
Wir sind im Schulrecht bundesweit tätig. Die gesamte Bearbeitung einer Angelegenheit kann auch per Telefon, Post, Fax oder per E-Mail abgewickelt werden, so dass kein Anwalt vor Ort zwingend erforderlich wird.
Anwaltliche Schulrecht-Rechtsberatung
Unsere Leistungen im gesamten Schulrecht umfassen u.a. folgende schulrechtlichen Fallkonstellationen:
- Zurückstellung vom Schulbesuch
- Einschulung/ vorzeitige Einschulung
- Anspruch auf einen Schulplatz
- Zuweisung zur Sonderschule/Förderschule
- Schullaufbahnempfehlung
- Nichtversetzung
- Prüfungen
- Privatschulrecht
- Ordnungsmaßnahmen (schulische/ außerschulische): Unterrichtsausschluss, Verweis u.a
- Mobbing in der Schule
- Schulangst
- Dienstrecht für Lehrer, Beamtenrecht, Disziplinarrecht
- Hochbegabung
- Sonderschule (Förderschule)
- Anspruch auf einen Schulplatz/ Schulplatzklagen
- Schulwechsel und Schulformwechsel
- ADHS/ Legasthenie/ LRS/ Dyskalkulie/ Rechenschwäche
- Abiturprüfungen
- Verletzung von Aufsichtspflichten verantwortlicher Lehrer
- Schulschließungen
- Privatschulen/ Ersatzschulfinanzierung
- Schulfinanzierung
- Erstellung/ Prüfung und Optimierung von Schulordnungen
- Vereinsrecht
- Verbandsrecht
Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz


















