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HORAK · RECHTLICHE EXPERTISE
Rechtsverhältnisse der Verkaufsplattformen im Internet

Rechtsverhältnisse der Verkaufsplattformen im Internet

Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon sind bekannte Beispiele für den Onlinehandel. Daneben bestehen zahlreiche branchenspezifische, produktspezifische und auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtete Angebote. Bei jedem Dienst müssen die jeweils geltenden vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen gesondert geprüft werden.

Internethändler, die auf einer der Plattformen Waren einstellen, unterwerfen sich den jeweiligen AGB und sonstigen vertraglichen Bestandteilen der jeweiligen Plattform. Daher empfiehlt es sich, alle erkennbaren AGB und die ersten Wareneinstellungen, von der ursprünglichen Kontaktaufnahme zur Verkaufsplattform an, möglichst genau zu dokumentieren. Denn dies bildet den rechtlichen Rahmen, insbesondere die wechselseitigen Rechte und Pflichten ab.

Ob einzelne Plattformklauseln wirksam sind, richtet sich insbesondere nach dem anwendbaren Vertragsrecht und den Regeln der AGB-Kontrolle. Der Umfang eines Regelwerks lässt keinen Rückschluss auf die Wirksamkeit seiner einzelnen Bestimmungen zu.

Neben dem rechtlichen Rahmen des Internethändlers mit der Verkaufsplattform entsteht auch ein solcher - je nach Ausgestaltung des Rechtsrahmens der Plattform - mit dem Kunden.

Durch diese Dreiecksbeziehung können schwierige Fragen des geistigen Eigentums, des Wettbewerbsrechts, des allgemeinen Zivilrechts und vieler weiterer Rechtsthemen entstehen. So entschied der BGH beispielsweise gegen einen Uhren-Händler. Dieser hatte Markenuhren auf Amazon angeboten. Amazon hat von sich aus eine UVP hinzugesetzt. Mit dem BGH haftet der Uhrenhändler für die Richtigkeit des von ihm selbst nicht benannten UVP dennoch. Denn die - wenn auch durch den Amazon-Händler nicht selbst frei gestaltbare - Verkaufsanzeige auf Amazon sei dem Amazon-Händler zuzurechnen. Er hätte die Anzeige regelmäßig prüfen müssen. So sehen das im Übrigen - vom BGH nicht gesondert ausgeführt - auch die AGB von Amazon vor. Dieser Beispielsfall war rechtlich überhaupt nicht an den AGB von Amazon aufgehängt, sondern ein rein wettbewerbsrechtlicher Fall.

Internethandel auf Amazon

Neben eBay stellt Amazon aufgrund seiner Verbreitung bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine professionelle Onlinehandelsplattform dar. Im Fall Amazon sind die vertraglichen Regelwerke zwar durch weniger Freiräume gekennzeichnet. Jedoch gibt dies neuen und bestehenden Händlern auch positive Vorgaben, solange und soweit dem Händler der rechtliche Rahmen bekannt und von diesem genau beachtet wird.

Folgende Themen spielen hier u.a. eine Rolle:

  • Meldungen angeblicher Design-, Marken- oder Patentverletzungen können nach den geltenden Plattformregeln zu einer Angebotssperre und bei entsprechenden Voraussetzungen auch zu einer Kontosperre führen. Berechtigung der Meldung, Begründung und mögliche Rechtsbehelfe sind im Einzelfall zu prüfen.
  • Eigene Marken-, Design- und Patentrechte können auch gegen Angebote auf Plattformen durchgesetzt werden. Eine Registrierung verschafft jedoch kein uneingeschränktes Produktmonopol: Schutzgegenstand, territorialer und sachlicher Schutzumfang, Rechtsbestand, Erschöpfung und sonstige Schranken sind zu beachten.
  • Schutz der eigenen ASIN, der EAN/GTIN.
  • Neue Nutzungsbedingungen von Amazon, geänderte AGB für den Amazon Marketplace.
  • Angebotssperrung und die Erzwingung der Freigabe einmal gesperrter Angebote
  • Accountsperrung und Accountfreigabe
  • Abmahnungen wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und deren Folgeverfahren.
  • Das Dranhängen an fremde Angebote kann eine wettbewerbsrechtliche Behinderung oder eine Markenverletzung/ Firmennamensverletzung darstellen.
  • Account-Hack und das kurzzeitige Einstellen von zahlreichen Fake-Artikeln.

Internethandel auf eBay

Die Verkaufs- und Handelsplattform eBay hat ihre anfänglichen rechtlichen Unwägbarkeiten insoweit hinter sich gelassen, als viele Rechtsfragen inzwischen gerichtlich geklärt sind und in der Rechtsprechung eine Festigung des rechtlichen Rahmens erfolgte. Dies betrifft bspw. Fragen der Haftung von eBay selbst, Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer, Abgrenzungsfragen Verbraucher/ Unternehmer bzw. privater Händler/ gewerblicher Händler u.a.

Dennoch bleiben viele wichtige Fragestellungen nach wie vor umstritten oder umkämpft:

  • Rechtsverletzungen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung, Leistungsschutzrechtsverletzung (insb. Fotos), Wettbewerbsverletzung (insb. falsche oder keine AGB/Widerrufsbelehrung weil angeblich Privatverkauf), Markenverletzung/ Markenpiraterie, Designverletzung, Patentverletzung
  • produktbezogene Sonderregelungen (Elektrogesetz, Grundpreisangaben, Kosmetik, Waschmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Bücher, Textilkennzeichnung, Jugendschutz)
  • Haftung und Gewährleistung (Gewährleistungsdauer, Garantien, Widerrufsfrist für topbewertete Verkäufer)
  • Preisangaben (Versandkostentransparenz, Endpreisangabe)
  • eBay-Bewertungen
  • VeRO-Programm von eBay: Sperrung des Angebots bei angeblicher Schutzrechtsverletzung und Androhung der Account-Sperrung
  • Powerseller
  • Sofortkauf 
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