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HORAK · RECHTLICHE EXPERTISE
Gewerblicher Rechtsschutz - Fachanwälte horak, Hannover

Gewerblicher Rechtsschutz - Fachanwälte horak, Hannover

Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.

Gewerbliche Schutzrechte können Wettbewerbsvorteile rechtlich absichern. Sie gewähren innerhalb ihres Schutzbereichs Ausschließlichkeitsrechte, aber kein uneingeschränktes Monopol auf eine bloße Idee und keine automatische Erlaubnis zur Nutzung trotz entgegenstehender älterer Rechte. Schutzgegenstand, Dauer, territoriale Reichweite und gesetzliche Schranken unterscheiden sich je nach Schutzrecht.

Patente

Patente können nur auf wirklich “patentfähige” Erfindungen erteilt werden. Dies gilt für Neuerungen, die “technischen Charakter” besitzen und “gewerblich anwendbar” sind. Sie müssen außerdem tatsächlich weltweit neu sein. Schließlich muss die Neuerung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Eine “naheliegende handwerkliche Lösung” für ein Problem reicht nicht aus. Was damit letztendlich “patentfähig” ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. durch eine Prüfung, zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), klären.

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster schützt technische Erfindungen unter den besonderen Voraussetzungen des Gebrauchsmustergesetzes; Verfahren und weitere gesetzlich ausgeschlossene Gegenstände sind nicht schutzfähig. Unterschiede zum Patent betreffen unter anderem den Stand der Technik, die sechsmonatige Neuheitsschonfrist für bestimmte eigene Offenbarungen und die Eintragung ohne materielle Prüfung von Neuheit und erfinderischem Schritt. Die maximale Schutzdauer beträgt zehn Jahre. Eine Eintragung belegt daher nicht abschließend den Rechtsbestand.

Marke

Die Marke ist gewissermaßen die Visitenkarte, mit der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens auf dem Markt auftreten. Als Marken können nicht nur Worte geschützt werden, sondern auch Buchstabenfolgen, Zahlen, Abbildungen, Logos, Farben, Hörzeichen (Tonfolgen) usw. Mit der Eintragung in das Markenregister erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Mit der Anmeldung muss ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen eingereicht werden, für die Schutz begehrt wird. Neben den nationalen Marken gelten in Deutschland auch die EU-weit und die international registrierten Marken. Die geschützte Marke kann mit dem Registrierhinweis ® versehen werden.

Design (früher Geschmacksmuster)

Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Sie sind ein Schutzrecht, das nur seinem Inhaber das Recht gibt, die jeweilige ästhetische Erscheinungsform gewerblich zu nutzen.

Infografik gewerbliche Schutzrechte: Patente, Gebrauchsmuster Marken

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Weitere Schutzrechte

Weniger häufige und bekannte Schutzrechte sind darüber hinaus so genannte Topografien (z.B. dreidimensionale Strukturen von Halbleitern) sowie Sorten (z.B. Züchtungen von neuen Pflanzenarten, Erteilung von Sortenschutz sowie Sortenzulassung durch das Bundessortenamt).

Schutzrechte auf europäischer Ebene und international/ national im Ausland

Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialitätsprinzip, d.h. der Schutz ist auf den Staat beschränkt, in dem das Schutzrecht besteht. Im Laufe der Zeit sind auf europäischer und auf internationaler Ebene Anmeldeverfahren geschaffen worden, mit denen – im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen viel kostengünstiger – gleichzeitig in einer Vielzahl von Ländern eine Anmeldung hinterlegt werden kann, oder sogar ein in mehreren Ländern gültiges Schutzrecht erworben werden kann.

Fremde Schutzrechte gegen Lizenz nutzen

Auch ungenutzte Erfindungen können durch wirksame Schutzrechte gesperrt sein. Ihre Nutzung setzt gegebenenfalls eine Lizenz oder eine andere rechtliche Berechtigung voraus; fehlende Verwertung durch den Inhaber allein macht die Nutzung nicht frei.

Strafen bei Verstoß

Bei einer Schutzrechtsverletzung können je nach Schutzrecht insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und bei Verschulden Schadensersatzansprüche entstehen. Strafrechtliche Sanktionen setzen einen gesonderten Straftatbestand voraus. Gerichts- und Anwaltskosten sind keine Strafen; ihre Höhe hängt unter anderem von Streitwert, Verfahren und Umfang der Tätigkeit ab. Eine ausnahmslose Mindestbelastung von mehreren tausend Euro besteht nicht.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wir kennen uns mit allen Schutzformen geistigen Eigentums aus. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.

Anmeldung und Verteidigung von Patenten, Marken, Designs, Sorten, Gebrauchsmustern, Urheberrechten

Die Beratungspalette reicht von der Anmeldung und der Verteidigung von Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken bis hin zu Domainnamen, Halbleitertopographien und Pflanzensorten. Besondere Erfahrung in vielen Branchen, zum Beispiel in der Nachrichtentechnik, der Elektroindustrie, der Physik oder der pharmazeutischen Industrie zeichnen uns aus.

Wir begleiten unsere Mandanten unter Einbezug dieser Rechte in die strategische Planung. Dabei treten wir vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, den europäischen Ämtern und internationalen Behörden auf, um im Interesse unserer Mandanten deren Schutzrechte optimal am Markte zu platzieren.

Wir unterstützen die Verwertung bestehender Schutzrechte, sowohl durch Verteidigung vor ordentlichen Gerichten, als auch gegenüber Wettbewerbern. Dabei umfasst diese Schutzrechtsverwertung die wettbewerbsgerechte Verwendung in Marketingmaßnahmen, die Vermeidung von Verletzungen fremder Rechte sowie gezielte Reaktionen auf Produkt- oder Schutzrechtspiraterien.

Selbstverständlich managen wir Ihre Schutzrechte vollständig. Beispielsweise werten wir Markenüberwachungen aus, prüfen alle Erfordernisse zum Erhalt, zur Erweiterung oder Abgrenzung Ihrer Marken etc. weltweit.

HORAK Rechtsanwälte gestalten alle erforderlichen Verträge wie Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen, Geheimhaltungsabkommen, Verwertungs- und Vertriebsverträge etc. Zusätzliche Qualifizierungen, wie z.B. als Diplom-Ingenieur, gewährleisten eine umfassende, auch technische Sachverhalte umfassend berücksichtigende Beratung und Vertretung.

  • Markenanmeldung
  • Markenschutz
  • Markenrecht
  • Markenverletzung
  • Patentanmeldung
  • Patentschutz
  • Patentrecherche
  • Patentrecht
  • Patentverletzung
  • Designanmeldung
  • Designschutz
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  • Gebrauchsmusterverletzung
  • Gebrauchsmuster anmelden
  • Sortenschutz
  • Sortenschutzrecht
  • Sortenschutzverletzung
  • Urheberrecht
  • Urheberrechtsschutz
  • Leistungsschutz
  • Lizenzvertrag
  • Schutzrechte, Lizenzen in der Insolvenz
  • Fachanwalt
  • Patentanwalt

Ihre (fach-)anwaltlichen Ansprechpartner:

  1. Rechtsanwalt Michael Horak, Dipl.-Ing., LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
     
  2. Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
     
  3. Rechtsanwältin Anna Umberg, LL.M., MA, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
     
  4. Patentanwalt Andree Eckhard, Dipl.-Phys.
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