USA treten 2003 dem Madrider Markenprotokoll bei
Archivfassung: Der Text gibt den damaligen Stand wieder.
[ 2. November 2003 ]
Mit Wirkung vom 02. November 2003 traten die USA dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen bei. Ab diesem Zeitpunkt konnten die USA als Bestimmungsland benannt werden. Die damals geltende individuelle Benennungsgebühr betrug 456 CHF je Waren- oder Dienstleistungsklasse; die frühere Angabe von 73 CHF war falsch. (Zypern tritt beiden Abkommen (MMA & PMMA/MMP) am 4.11.2003 bei. Albanien ist seit August 2003 Mitglied in beiden Abkommen.)
Kategorien: IP-Recht, Markenrecht
Schlagwörter: Archivmeldung, Kanzleiblog, Kennzeichenrecht, Markenschutz