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20.12.2004 · IP-Recht, Markenrecht

Betax gegen Metax

Archivfassung: Der Text gibt den damaligen Stand wieder.

[ 20. Dezember 2004 ] Betax gegen Metax

Betax und Metax sind zwei eingetragene Markennamen. Hinter beiden Namen stehen Unternehmen, die als Steuerberatungsgesellschaften tätig sind. Vermutlich kein Zufall, denn Tax ist englisch und heißt Steuer. Schon im März 2002 hat sich Metax vor Gericht beschwert, dass der Mitbewerber Betax ähnlich klingt und ähnliche Dienstleistungen anbietet. Metax – die älter eingetragene Marke, seit 1997 – befürchtete Verwechslungsgefahr. Das Gericht bestätigte die Verwechslungsgefahr und urteilte: Betax darf sich nicht mehr als Dienstleister im Bereich der Steuerberatung bezeichnen.

Das Urteil ließ Betax nicht auf sich sitzen, im Oktober 2003 klagte Betax gegen Metax. Der Vorwurf lautete: Metax werde nicht benutzt. Rechtsanwalt Michael Horak konnte die reale Existenz von Metax vor Gericht beweisen. Der Metax-Geschäftsführer gab eine eidesstattliche Erklärung ab und legte verschiedene Geschäftspapiere (Briefpapier, Rechnungen, Broschüren, Web-Auftritt) vor. Das überzeugte das Gericht.

Am 30. November 2004 hat das Bundespatentgericht in einer Sitzung des Marken-Beschwerdesenats endgültig beschlossen: Metax obsiegte.

Ein Fall von Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Kategorien: IP-Recht, Markenrecht

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