RECHTSANWÄLTE · FACHANWÄLTE · PATENTANWÄLTEHannover   /   Deutschland

← Alle Beiträge

15.07.2009 · IP-Recht, Urheberrecht

Rechtsanwalt im Musikrecht hilft

Archivfassung: Der Text gibt den damaligen Stand wieder.

[ 15. Juli 2009 ] Rechtsanwalt im Musikrecht hilft

„Hat man früher unter ‚Musikrecht‘ größtenteils die Ausgestaltung vertraglicher Beziehungen zwischen Künstlern, Verlagen, Produzenten und Vertriebsunternehmen verstanden, so zeigt sich auch dieses Rechtsgebiet unter dem Einfluss des Mediums Internet vermehrt von einer neuen Seite: Neben der Beratung von Musikern, Komponisten und Textern, sowie Produzenten, Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen beraten wir derzeit immer mehr Privatpersonen, die mit „Musikrecht“ nur in Berührung geraten sind, weil sie sogenannte Filesharings vorgenommen haben und abgemahnt worden sind. (…)

Hinsichtlich der Vertragsgestaltung sind insbesondere Künstler- und Bandübernahmeverträge, Managementverträge sowie Musikverlagsverträge von Bedeutung. Beispielsweise ist Vertragsgegenstand des Bandübernahmevertrages das nicht exklusive Recht, Schallaufnahmen mit den Darbietungen musikalischer Werker bestimmter Künstler auszuwerten. Die wichtigsten Formen der Auswertung sind die Herstellung, die Vervielfältigung und die Verbreitung. Schließlich sollte auch das räumliche Gebiet der Rechtsübertragung, Aufführungsrechte des Künstlers und selbstverständlich die Umsatzbeteiligungen geregelt werden, wobei die vorgenannten Inhalte lediglich einen Ausschnitt der Regelungen im Bandübernahmevertrag darstellen.

Vertragsgegenstand des Künstlerexklusivvertrages ist die Herstellung von Tonaufnahmen mit einem Künstler und die Regelung der Verwertung dieser Tonaufnahmen, nämlich die exklusive Übertragung aller sich auf die Verwertung beziehenden Rechte und Ansprüche des Künstlers auf das verwertende Unternehmen und die Festlegung der monetären Beteiligung des Künstlers an der Auswertung der Aufnahmen durch das Unternehmen. Die beiden vorgenannten Vertragstypen stellen neben dem sogenannten Managementvertrag den häufigsten zu überprüfenden, modifizierenden und gestaltenden Vertragstypus dar.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade bei Künstlern, die am Anfang ihrer Karriere stehen und aufgrund dessen naturgemäß in ihren finanziellen Möglichkeiten beschränkt sind, die Tendenz dazu besteht, sich die entsprechenden Verträge ‚selbst zu stricken‘. Unsauberkeiten in der Vertragsgestaltung führen dann wieder häufig zu Folgeprozessen, die den Künstler finanziell weitaus stärker belasten, als dies durch eine professionelle Vertragsgestaltung der Fall gewesen wäre. Vor dem Hintergrund eines finanziellen Engpasses ist dies dem Mandanten oft schwer zu vermitteln, man sollte jedoch unbedingt auf die Möglichkeit eines solchen ‚Boomerangs‘ hinweisen, um spätere Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld auszuschließen.

Die Möglichkeit einer solchen ‚vorbeugenden Maßnahme‘ besteht im zweiten großen, bereits oben erwähnten Problemfeld, der Abmahnung wegen Filesharings, leider nicht. Trotz zahlreicher Berichte in den diversen Medien sind nicht nur unerfahrene Web-Nutzer Adressaten der sogenannten ‚Abmahnwellen‘. Bei den heruntergeladenen bzw. heraufgeladenen Musikdateien, auf die sich die Abmahnung bezieht, handelt es sich in den meisten Fällen um bekannte Interpreten. Ein Anzweifeln der Urheberschaft ist wenig zielführend. Gegebenenfalls ist allerdings die Rechtekette und die Befugnis des Abmahnenden hinsichtlich der Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche zu prüfen. Der zweite Schritt ist dann die Prüfung der zumeist beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie in der Regel im Interesse des Mandanten auch deren Modifikation. Anschließend konzentriert sich unsere Tätigkeit zumeist auf Verhandlungen mit dem Vertreter des Abmahnenden. Hier gilt es, Schadensbegrenzung zu betreiben und hinsichtlich etwaiger Zahlungen ein Ergebnis zu erzielen, das sowohl für den Abmahnenden annehmbar, als auch für den Abgemahnten erträglich und zumutbar ist.“

Auszug aus dem Artikel vom 9. Juli 2009 von Rechtsanwältin Julia Ziegeler und Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. in „Neue Juristische Wochenschrift“ Ausgabe 29, 2009. Lesen Sie mehr unter www.musiktauschrecht.de

Kategorien: IP-Recht, Urheberrecht

Schlagwörter: , , ,

SPRECHEN WIR DARÜBER

Ihr nächster Schritt beginnt hier.

Anfrage senden ↗