Quick-Freeze Plus – pro & contra
Archivfassung: Der Text gibt den damaligen Stand wieder.
[ 5. Januar 2011 ] Quick-Freeze Plus – pro & contra
Rechtsanwalt Michael Horak im Interview mit Oxana Riesner von TimeToPrint Publishing GmbH & Co KG für PCPraxis
Ist Quick-Freeze Plus die Lösung im Bereich der Vorratsdatenspeicherung? Die Vorrats-/Generalverdachtsdaten werden zumindest nur kurze Zeit, etwa zwei Wochen, statt sechs Monate gespeichert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht für generell unzulässig erachtet hat, stellt Quick-Freeze Plus sicherlich einen theoretischen Vorteil dar. Praktisch wird sich bei den derzeitigen Abläufen kein Vorteil, sondern nur der Nachteil der Vorratsdatenspeicherung als solcher verbunden mit deren Irrelevanz für die Strafverfolgungsbehörden, weil diese in der kurzen Zeit kaum ermitteln können, ergeben. Auch bei Quick-Freeze müssen alle Vorratsdaten gespeichert werden und wegen der kurzen Speicherzeit werden diese kaum verwendbar sein. Derzeit wäre Quick-Freeze Plus lediglich eine theoretische, aber keine praktische Lösung.
Ist das denn überhaupt legal? Wie kann es legal werden? Nein. Das ist derzeit nicht legal; früher wurde bereits einmal das Quick Freeze ohne Plus für verfassungswidrig erklärt. Gleichwohl könnte der Gesetzgeber eine entsprechende Norm schaffen und so versuchen, das System zu legalisieren.
Was passiert nun generell hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung? Es wird einen neuen gesetzgeberischen Anlauf geben müssen und dieser wird sodann durch die Gerichte auf Rechtskonformität geprüft. Wie gesagt: Das Bundesverfassungsgericht hält Vorratsdatenspeicherung nicht für generell unzulässig.
Was hat die Regierung mit den Daten vor? Im Bedarfsfall sollen die Generalverdachtsdaten an die Strafverfolgungsbehörden gegeben werden. Liegt also ein konkreter Verdacht vor und sind Daten vorhanden, die diesen Verdacht belegen könnten, so erhalten die Strafverfolgungsbehörden diese Daten des Beschuldigten. In der Praxis wird es dabei jedoch nicht um Terrorverdachtsfälle gehen; dafür existieren ganz andere Möglichkeiten. Vielmehr dürfte es sich beim Gros der Fälle um typische Betrugs-/Beleidungsfälle und ähnliche Internetdelikte handeln, also vor allem Fälle, die an sich eine derartig umfangreiche Massendatenspeicherung kaum verhältnismäßig darstellen lassen.
Werden in Zukunft noch mehr Daten gespeichert? Das ist zumindest der Wunsch der Strafverfolgungsbehörden. Ob dies etwas in Zeiten von anonymisierenden Proxies bei den Strafverfolgungsmaßnahmen Vorteile bringt, die mehr als Kleinkriminalität darstellen, kann bezweifelt werden.
Ist der Datenschutz in der klassischen Form überhaupt noch haltbar oder unterhöhlt ihn das Internet ständig? Datenschutz ist eine der wesentlichen, tragenden Säulen eines zukunftsfähigen Internets. Dabei fängt Datenschutz freilich bei der Frage an, welche Daten der Einzelne wo wie hinterlässt. Als Teil der informationellen Selbstbestimmung muss hierüber jeder selbst verfügen können. Andererseits muss Datenschutz so ausgestaltet sein, dass keine Bevormundung des Einzelnen erfolgt und keine „Scheinansprüche“ gegen bestimmte Internetteilnehmer (z.B. Provider) generiert werden, die nicht erfüllbar sind und/oder nicht das eigentliche Ziel fördern.
In welcher Welt werden wir in 20 Jahren leben was den Schutz der Privatsphäre anbetrifft? Datenschutz wird stetig wichtiger. In 20 Jahren haben wir einen effektiven Schutz der Privatsphäre geschaffen.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Kategorien: Datenschutzrecht, IT-Recht
Schlagwörter: Archivmeldung, Datenschutz, Kanzleiblog, Personenbezogene Daten, Quick Freeze, Telekommunikationsdaten, Vorratsdatenspeicherung