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30.03.2026 · Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht

EU harmonisiert Teile des Insolvenzrechts

Der Rat hat die neue Richtlinie zur Harmonisierung ausgewählter Aspekte des Insolvenzrechts abschließend angenommen. Sie erfasst unter anderem Insolvenzanfechtung, Vermögensaufspürung, Pre-pack-Verfahren und Gläubigerbeteiligung. Die Mitgliedstaaten erhalten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren und neun Monaten. Die Richtlinie ersetzt daher nicht sofort die geltenden deutschen Verfahrensregeln.

Für die Praxis: Für grenzüberschreitende Restrukturierungen und Unternehmenskäufe in der Krise lohnt sich die Beobachtung der nationalen Umsetzung.

Rat der Europäischen Union, 30.03.2026; Richtlinie (EU) 2026/799 ↗

Kategorien: Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht

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