EU harmonisiert Teile des Insolvenzrechts
Der Rat hat die neue Richtlinie zur Harmonisierung ausgewählter Aspekte des Insolvenzrechts abschließend angenommen. Sie erfasst unter anderem Insolvenzanfechtung, Vermögensaufspürung, Pre-pack-Verfahren und Gläubigerbeteiligung. Die Mitgliedstaaten erhalten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren und neun Monaten. Die Richtlinie ersetzt daher nicht sofort die geltenden deutschen Verfahrensregeln.
Für die Praxis: Für grenzüberschreitende Restrukturierungen und Unternehmenskäufe in der Krise lohnt sich die Beobachtung der nationalen Umsetzung.
Rat der Europäischen Union, 30.03.2026; Richtlinie (EU) 2026/799 ↗
Kategorien: Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht
Schlagwörter: EU-Insolvenzrichtlinie, Gläubigerschutz, Pre-pack, Restrukturierung