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01.07.2026 · Designrecht, IP-Recht

EU-Designreform: Zweite Reformphase anwendbar

Nach Mitteilung des EUIPO ist der modernisierte unionsrechtliche Rahmen für EU-Designs seit dem 1. Juli 2026 vollständig anwendbar. Die Reform umfasst die konsolidierte Designverordnung sowie ergänzende delegierte und Durchführungsregeln zu Verfahren, Anmeldung und Eintragung. Der Zeitpunkt betrifft das EU-System und ist von nationalen Umsetzungsschritten zu unterscheiden.

Für die Praxis: Bei neuen Designanmeldungen sollten Unternehmen die aktuellen Verfahrensvorgaben und Darstellungsmöglichkeiten prüfen und ihre Anmeldestrategie daran ausrichten.

EUIPO, Mitteilung zur Anwendbarkeit ab 01.07.2026 ↗

Kategorien: Designrecht, IP-Recht

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