Kommission veröffentlicht praktische CRA-Hinweise
Die Europäische Kommission hat Anwendungshinweise zum Cyber Resilience Act veröffentlicht. Sie erläutern unter anderem den Produktbereich, wesentliche Änderungen, Unterstützungszeiträume, Risikobewertungen und Meldepflichten. Die Hinweise richten sich auch an kleine und mittlere Unternehmen und sollen die Vorbereitung auf die gesetzlichen Anforderungen erleichtern.
Für die Praxis: Entwickler und Hersteller können die Hinweise für ihre Produktklassifizierung und Sicherheitsprozesse heranziehen; die gesetzlichen Anforderungen bleiben der verbindliche Maßstab.
Europäische Kommission, Mitteilung vom 27.07.2026 ↗
Kategorien: Cybersicherheitsrecht, IT-Recht
Schlagwörter: Cyber Resilience Act, EU-Leitlinien, Produktsicherheit, Risikobewertung