Cyber Resilience Act: Meldepflichten laufen an
Seit dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten des Cyber Resilience Act. Betroffene Hersteller müssen insbesondere aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Die übrigen zentralen Produktanforderungen gelten grundsätzlich erst ab dem 11. Dezember 2027. Diese Zeitpunkte sind auseinanderzuhalten.
Für die Praxis: Hersteller sollten Verantwortlichkeiten, Eskalationswege und die Zusammenarbeit mit Entwicklern und Dienstleistern für Sicherheitsmeldungen verbindlich organisieren.
Europäische Kommission, Cyber Resilience Act ↗
Kategorien: Cybersicherheitsrecht, IT-Recht
Schlagwörter: Cyber Resilience Act, Digitale Produkte, Meldepflichten, Schwachstellen