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Gewerblicher Rechtsschutz/ geistiges Eigentum in China, horak Rechtsanwälte

Gewerblicher Rechtsschutz/ geistiges Eigentum in China, horak Rechtsanwälte

Das chinesische Amt für geistiges Eigentum (NIPA oder CNIPA) ermöglicht die Anmeldung und Eintragung der üblichen Schutzrechte, wie Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken und Kennzeichen etc, aber auch von Urheberrechten. Letzteres kann eine wichtige Möglichkeit auch zur relativ günstigen Sicherung von Bildzeichen oder Wort-/Bildmarken sein.

Das CNIPA findet sich hier: http://english.cnipa.gov.cn/

Chinesischer Patentschutz/ Patentrecht in China

Chinesischer Patentschutz erfordert eine chinesische Anmeldung der Erfindung in chinesischer Sprache mit den üblichen Dokumenten.

Dabei wird das chinesische Patentrecht im chinesischen Patentgesetz normiert. Das chinesische Patentgesetz zeichnet auch verantwortlich für Gebrauchsmuster und Designs.

Nach chinesischem Patentrecht müssen Erfindungen neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Dies entspricht den deutschen/ europäischen Vorgaben. Verfahrenspatente sind möglich. Die Auslegung der Voraussetzungen für chinesischen Patentschutz kann in der Praxis erheblich abweichen. Aus deutscher/ europäischer Sicht sind viele chinesische Patente nicht ohne weiteres auch hier schutzfähig.

Für eine Patentanmeldung - wie für alle anderen Anmeldungen - müssen ausländische Unternehmen einen nationalen Vertreter benennen. Dieser kommuniziert mit dem chinesischen Patentamt.

Zur Erlangung von Patentschutz in China muss die chinesische Patentanmeldung neben dem Antrag auf Patentanmeldung, die Patentansprüche, eine Patentbeschreibung, optionale aber empfehlenswerte Patentzeichnungen sowie eine kurze Zusammenfassung der Erfindung umfassen.

Patentschutz kann in China maximal für 20 Jahre bestehen.

Patentverletzungsverfahren können vor spezialisierten, chinesischen IP-Gerichten ausgetragen werden. Zudem bestehen verwaltungsrechtliche Möglichkeiten, um in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden z.B. ein echtes Brick and Mortar (Ladengeschäft), das patentverletzende Produkte vertreibt, schliessen/ räumen zu lassen.

Chinesischer Gebrauchsmusterschutz/ Gebrauchsmusterrecht in China

Chinesischer Gebrauchsmusterschutz erfordert eine chinesische Anmeldung der gegenständlichen Erfindung in chinesischer Sprache mit den üblichen Dokumenten.

Dabei wird das chinesische Gebrauchsmusterrecht im chinesischen Patentgesetz normiert.

Nach chinesischem Gebrauchsmusterrecht müssen Erfindungen neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Verfahrensgebrauchsmuster sind grds. nicht möglich.

Für eine chinesische Gebrauchsmusteranmeldung - wie für alle anderen Anmeldungen - müssen ausländische Unternehmen einen nationalen Vertreter benennen. Dieser kommuniziert mit dem chinesischen Patentamt.

Zur Erlangung von Gebrauchsmusterschutz in China muss die chinesische Gebrauchsmusteranmeldung neben dem Antrag auf Gebrauchsmusteranmeldung, die Schutzansprüche, eine Gebrauchsmusterbeschreibung, optionale aber empfehlenswerte Gebrauchsmusterzeichnungen sowie eine kurze Zusammenfassung des Gebrauchsmusters umfassen.

Gebrauchsmusterschutz kann in China maximal für 10 Jahre bestehen.

Gebrauchsmusterverletzungsverfahren können vor spezialisierten, chinesischen IP-Gerichten ausgetragen werden.

Chinesischer Designschutz/ Designrecht in China.

Chinesische Designpatente haben bei Anmeldungen ab dem 1. Juni 2021 grundsätzlich eine Laufzeit von 15 Jahren ab Anmeldung. Für Anmeldungen bis einschließlich 31. Mai 2021 gilt die frühere zehnjährige Laufzeit. Aufrechterhaltung und jeweilige Übergangsregeln sind zu beachten.

Voraussetzung für chinesischen Designschutz ist u.a. die Neuheit des Designs.

Der Antrag auf Designanmeldung muss in chinesischer Sprache die Abbildungen oder Fotografien  des Designs enthalten sowie eine kurze Designbeschreibung.

Zur Durchführung der Designanmeldung in China ist nach chinesischem Designrecht ein nationaler Vertreter nötig.

Designverletzungsverfahren werden vor speziellen IP-Gerichten in China geführt.

Chinesischer Markenschutz/ Markenrecht in China

Chinesischer Markenschutz ist inzwischen differenziert geregelt. Markenrecht in China hat für ausländische Unternehmen eine grosse Bedeutung; in vielen Fällen existieren bereits wichtige Marken ausländischer Unternehmen in einschlägigen Klassen von nationalen chinesischen Anmeldern in chinesischer oder lateinischer Schreibweise, so dass es relativ aufwändig ist, das chinesische Markenregister von derart häufig bösgläubigen Eintragungen zu befreien.

Chinesische Markenanmeldungen werden beim CTMO (http://www.chinatrademarkoffice.com einer Unterabteilung des CNIPA) eingereicht.

Die Anmeldung erfolgt auf Chinesisch mithilfe eines nationalen Vertreters, wobei die Marke selbst sowohl aus chinesischen Zeichen als auch lateinischen Zeichen bestehen kann. Die schwierige Frage, ob besser eine chinesische Übersetzung oder die lateinische Variante angemeldet werden soll, kann nicht für alle Waren und Dienstleistungen beantwortet werden. In vielen Bereichen vertrauen chinesische Verkehrskreise auf europäische oder deutsche Produkte, so dass lateinische Namen vertrauensvoll sein können. Möglich ist auch eine chinesische Übersetzung in positive Eigenschaften, die dann neben einer chinesischen Marke in traditionellen Schriftzeichen und einfachen chinesischen Zeichen eingetragen werden könnte .Es können Wortmarken, Wort-/Bildmarken oder Bildmarken angemeldet werden.

Marken werden in China je Klasse angemeldet und die einzelnen beanspruchten Waren und Dienstleistungen sind auf 10 beschränkt (mehr sind kostenpflichtig).

Nach chinesischem Markenrecht beträgt die Schutzdauer einer chinesischen Marke 10 Jahre und ist beliebig verlängerbar.

Die Verfahrensdauer einer chinesischen Markenanmeldung variiert von Zeit zu Zeit stark.

Bei Zurückweisung einer chinesischen Markenanmeldung sind Rechtsbehelf, zuständige Stelle und Frist anhand des konkreten Bescheids zu bestimmen. Gegen bösgläubige Anmeldungen und Registrierungen kommen je nach Stadium Zurückweisung, Widerspruch, Nichtigkeitsverfahren und behördliche Sanktionen in Betracht. Bösgläubigkeit allein bedeutet nicht, dass jede Anmeldung eine Straftat darstellt. Eine pauschale Erfolgsprognose für Beschwerden lässt sich nicht treffen.

Nichtigkeitsverfahren wegen Bösgläubigkeit werden zunächst bei den zuständigen Markenbehörden geführt; gerichtliche Überprüfung kann folgen. Eine Löschung wegen Nichtbenutzung ist ein anderer Rechtsbehelf mit eigenen Voraussetzungen. Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten müssen fallbezogen geprüft werden.

Eintragung von Urheberrechten in China

Das Urhebergesetz in China sieht auch eine nicht-konstitutive Eintragung eines Urheberrechts zugunsten eines Urhebers oder einer juristischen Person vor. Es ist also nicht zwingend erforderlich Urheberrechte in China einzutragen, aber die chinesische Eintragung vereinfacht den Beweis der Urheberschaft im Verletzungsfall.

Die Schutzdauer des chinesischen Urheberrechts gilt bis zu 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder für Unternehmens-Urheber 50 Jahre nach Veröffentlichung des Werks.

Für Designs und Marken mit einem Bildbestandteil kommt flankierender Urheberrechtsschutz durch Eintragung in China in Betracht. Hieraus können bestimmte behördliche Verfahren in Verletzungsfällen initiiert werden.

Internationale Abkommen des gewerblichen Rechtsschutzes mit China

Die VR China ist u.a. Mitglied folgender Internationaler Abkommen:

  • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI);
  • der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
  • des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
  • des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken;

Die Wipo gibt hierzu den nachfolgenden detaillierten Überblick über IP-Abkommen von China:

Contracting Party

Treaty

Signature

Instrument

In Force

Details

China

Beijing Treaty on Audiovisual Performances

June 26, 2012

Ratification: July 9, 2014

April 28, 2020

Details

China

Berne Convention

Accession: July 10, 1992

October 15, 1992

Details

China

Budapest Treaty

Accession: April 1, 1995

July 1, 1995

Details

China

Locarno Agreement

Accession: June 17, 1996

September 19, 1996

China

Madrid Agreement (Marks)

Accession: July 4, 1989

October 4, 1989

Details

China

Madrid Protocol

Accession: September 1, 1995

December 1, 1995

Details

China

Marrakesh VIP Treaty

June 28, 2013

China

Nice Agreement

Accession: May 5, 1994

August 9, 1994

Details

China

Paris Convention

Accession: December 19, 1984

March 19, 1985

Details

China

Patent Cooperation Treaty

Accession: October 1, 1993

January 1, 1994

Details

China

Phonograms Convention

Accession: January 5, 1993

April 30, 1993

Details

China

Singapore Treaty

January 29, 2007

China

Strasbourg Agreement

Accession: June 17, 1996

June 19, 1997

Details

China

Trademark Law Treaty

October 28, 1994

China

UPOV Convention

Accession: March 23, 1999

April 23, 1999

Details

China

Washington Treaty

May 1, 1990

China

WIPO Convention

Accession: March 3, 1980

June 3, 1980

China

WIPO Copyright Treaty

Accession: March 9, 2007

June 9, 2007

Details

China

WIPO Performances and Phonograms Treaty

Accession: March 9, 2007

June 9, 2007

Details

Spezialgerichtsbarkeit für gewerbliche Schutzrechte in China

China verfügt über IP-Gerichte. Diese sind für viele Verfahren im Zusammenhang mit geistigem Eigentum zuständig und fachlich versiert. Dies gilt nicht nur für Verletzungsverfahren aller Art (Markenverletzung, Patentverletzung, Designverletzung in China etc), sondern auch für besondere Verfahrensarten, wie z.B. das Löschungsverfahren wegen Bösgläubigkeit.

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