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Geistiges Eigentum in der Schweiz

Geistiges Eigentum in der Schweiz

Das geistige Eigentum in der Schweiz ist in den zugehörigen Bundesgesetzen umfassend normiert. Das schweizer Wirtschaftsrecht kennt als gewerblichen Rechtsschutz Patente, Design, Marken, Topografien sowie das schweizer Urheberrecht.

Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum verwaltet die schweizer IP-Rechte und ermöglicht Anmeldungen und Eintragungen der einzelnen Rechte, also schweizer Patentanmeldung, schweizer Markenanmeldung, schweizer Designanmeldung.

Schweizer Patentrecht

Das schweizer Patentrecht ist im Patentgesetz der Schweiz normiert. Ein schweizer Patent ist ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Der Patentschutz in der Schweiz erlaubt es, anderen während bis zu 20 Jahren zu verbieten, die Erfindung gewerblich zu nutzen.

Lösungen eines technischen Problems können gemäss dem schweizer Patentgesetz geschützt werden. Ein Patent wird in der Schweiz erteilt für neue gewerblich anwendbare Erfindungen, sofern sie sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.

Das Patentgesetz der Schweiz stellt Bedingungen für das Erteilen eines Patentes. Es muss zur Technik gehörend, gewerblich anwendbar, neu und erfinderisch sein.

Kein Gebrauchsmusterschutz in der Schweiz

In der Schweiz gibt es kein Gebrauchsmuster, kein kleines Patent.

Patentanmeldung in der Schweiz

Beim Anmelden einer Erfindung zum Patent geht es um die folgenden  Aspekte: Die Erfindung darf vor der Anmeldung weder veröffentlicht noch an Ausstellungen oder sonst wie präsentiert worden sein; sie muss geheim gehalten werden. So sollte die Erfindung möglichst schnell zum Patent angemeldet werden, womit auch das Prioritätsdatum gesichert wird. Eine Erfindung in der Schweiz zum Patent anzumelden ist mit Aufwand verbunden.

Die Patentanmeldung muss eine Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche (das eigentliche Schutzgebiet), eine Zusammenfassung und ggf. Zeichnungen enthalten. Zudem ist eine Anmeldegebühr zu zahlen. Diese Erfordernisse werden im IGE geprüft. Die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit werden von Gesetzes wegen nicht geprüft. Ab dem 4. Jahr sind Jahresgebühren zu bezahlen.

Patentschutz in der Schweiz, europäischen Staaten und international

Es gibt drei Möglichkeiten, ein Patent anzumelden: national, europäisch oder international. Jeder dieser Wege hat seine Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Es ist im Interesse des Anmelders, für eine Erfindung möglichst bald ein Anmeldedatum zu erhalten. Grundsätzlich beginnt nämlich ab diesem Zeitpunkt, zumindest vorläufig und unter bestimmten Bedingungen, der Patentschutz zu laufen, auch wenn das Patent erst viel später erteilt wird.

Patentverletzung in der Schweiz

Patentverletzungen in der Schweiz können durch stetes Überwachen des Marktes und der Konkurrenz festgestellt werden. Im Falle einer Patentverletzung kann entsprechend dagegen vorgegangen werden.

Designrecht der Schweiz

Das schweizerische Designgesetz (Art. 1 DesG) beschreibt Design als „Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die namentlich durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind“.

Das Designrecht der Schweiz umfasst daher viel mehr, als der übliche Sprachgebrauch. Jedes Produkt hat Potenzial zum Designschutz.

Schutzvoraussetzungen nach schweizer Designgesetz (DesG)

Das schweizerische Designgesetz bestimmt die Schutzvoraussetzungen (Art. 2 DesG) und die Ausschlussgründe (Art. 4 DesG) für ein Design in der Schweiz.

Designschutz erfordert, dass das Design

  • neu
  • noch nicht öffentlich bekannt sein
  • und sich in der Eigenart von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheiden.

Das Design darf nicht

  • gesetzeswidrig sein,
  • gegen die guten Sitten verstossen,
  • nur Merkmale umfassen, welche allein durch die technische Funktion ausgefüllt sind.

Designanmeldung in der Schweiz

Das Design kann zum Designschutz in der Scheiz beim IGE angemeldet werden. Neben der Anmeldung in der Schweiz kann das Design direkt in anderen  Staaten geschützt werden. Statt in jedem Land einzeln vorzugehen, kann auch eine internationale Designanmeldung bei der WIPO oder eine EU-Designanmeldung beim EUIPO für die Mitglieder der Europäischen Union durchgeführt werden.

Schweizer Markenrecht

Eine schweizer Marke kann nach dem im Markengesetz verankerten schweizer Markenrecht durch Anmeldung und Eintragung beim IGE beantragt werden.Eine Marke in der Schweiz im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet.

So können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken sein, also Wörter, Buchstabenkombinationen,  bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen, Slogans, Kombinationen dieser Elemente, oder auch aus Tonfolgen bestehende Klangmarken.

Eine Marke ist in der Schweiz grundsätzlich für zehn Jahre ab dem Anmeldedatum geschützt; die Schutzdauer kann verlängert werden. Die Hinterlegungsgebühr beträgt 450 CHF. Bei entsprechender elektronischer Anmeldung wird ein Rabatt von 100 CHF gewährt. Klassenzuschläge und weitere Gebühren sind gesondert zu berücksichtigen. Die reguläre Verlängerungsgebühr beträgt 550 CHF.

Markenanmeldung in der Schweiz

Die Anmeldung umfasst ein Verzeichnis von Waren und/oder Dienstleistungen, für welche Sie die Marke beanspruchen wollen, und eine Abbildung der Marke. Nach der Eintragung wird die Marke auf Swissreg  veröffentlicht.

Wenn der Name das Produkt, die Dienstleistung oder deren Eigenschaften direkt beschreibt, kann er nicht geschützt werden. Weiter ist darauf zu achten, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht bezüglich der Herkunft einer Ware getäuscht wird. Die Angabe "Schweiz", "Suisse" dürfen  nur in Marken verwendet werden, für Waren die aus der Schweiz stammen. Auch darf das Zeichen nicht gegen die guten Sitten verstossen.

Markenschutz in der Schweiz

Markenschutz besteht in der Schweiz ab Eintragung im schweizer Markenregister.

Das ® darf nur einer Marke angebracht werden, wenn diese in der Schweiz markenrechtlich geschützt, also. im schweizerischen Markenregister eingetragen ist. Die Verwendung des Schutzrechtsvermerks ist fakultativ.

Es kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und allenfalls Verletzungen vorbeugen. Wer den Schutzrechtsvermerk für eine Marke verwendet, die nicht eingetragen ist, kann gegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen.

Urheberrecht in der Schweiz

Das Urheberrechtsgesetz der Schweiz bildet das Urheberrecht. Das Urheberrecht in der Schweiz schützt die Urheber von Werken der Literatur und Kunst.

Geschützt ist die Art und Weise, in welcher eine Idee zum Ausdruck gelangt, nicht aber die Idee oder das Konzept selbst. Der urheberrechtliche Schutz bezieht sich also auf die Form der Werke und nicht die Inhalte.

Urheberrechtlich geschützt ist insbesondere der Quelltext von Computerprogrammen. Davon ausgeschlossen sind beispielsweise Algorithmen, die einer Software zugrunde liegen.

In der Schweiz erlischt der Urheberrechtsschutz 70 Jahre (Computerprogramme 50 Jahre) nach dem Tod des Urhebers. Bei Fotografien ohne individuellen Charakter endet der Schutz 50 Jahre nach der Herstellung.

Der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch mit der Schöpfung. Es bedarf weder irgendwelcher Formalitäten noch einer Anmeldung. In der Schweiz werden keine Register über Urheberrechte geführt.

Sortenschutzrecht in der Schweiz

Das schweizer Sortenschutzrecht ist im Sortenschutzgesetz der Schweiz normiert.

Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen.

Zuständig ist das folgende Amt:

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Schweiz

Internationale Abkommen der Schweiz im geistigen Eigentum

Folgende Abkommen hat die Schweiz im IP-Bereich abgeschlossen:

Contracting Party

Treaty

Signature

Instrument

In Force

Details

Switzerland

Beijing Treaty on Audiovisual Performances

June 26, 2012

Ratification: February 11, 2020

May 11, 2020

Details

Switzerland

Berne Convention

September 9, 1886

Ratification: September 5, 1887

December 5, 1887

Details

Switzerland

Brussels Convention

May 21, 1974

Ratification: June 24, 1993

September 24, 1993

Switzerland

Budapest Treaty

April 28, 1977

Ratification: May 19, 1981

August 19, 1981

Details

Switzerland

Hague Agreement

November 6, 1925

Ratification: May 1, 1928

June 1, 1928

Details

Switzerland

Locarno Agreement

October 8, 1968

Ratification: January 27, 1971

April 27, 1971

Switzerland

Madrid Agreement (Indications of Source)

April 14, 1891

Ratification: June 15, 1892

July 15, 1892

Details

Switzerland

Madrid Agreement (Marks)

April 14, 1891

Ratification: June 15, 1892

July 15, 1892

Details

Switzerland

Madrid Protocol

June 28, 1989

Ratification: February 1, 1997

May 1, 1997

Details

Switzerland

Marrakesh VIP Treaty

June 28, 2013

Ratification: February 11, 2020

May 11, 2020

Switzerland

Nairobi Treaty

October 24, 1981

Switzerland

Nice Agreement

June 15, 1957

Accession: July 20, 1962

August 20, 1962

Details

Switzerland

Paris Convention

March 20, 1883

Ratification: June 6, 1884

July 7, 1884

Details

Switzerland

Patent Cooperation Treaty

June 19, 1970

Ratification: September 14, 1977

January 24, 1978

Details

Switzerland

Patent Law Treaty

June 2, 2000

Ratification: March 31, 2008

July 1, 2008

Switzerland

Phonograms Convention

October 29, 1971

Ratification: June 24, 1993

September 30, 1993

Switzerland

Rome Convention

Accession: June 24, 1993

September 24, 1993

Details

Switzerland

Singapore Treaty

March 28, 2006

Ratification: July 6, 2007

March 16, 2009

Switzerland

Strasbourg Agreement

March 24, 1971

Ratification: December 20, 1972

October 7, 1975

Switzerland

Trademark Law Treaty

October 28, 1994

Ratification: February 1, 1997

May 1, 1997

Switzerland

UPOV Convention

November 30, 1962

Ratification: June 10, 1977

July 10, 1977

Details

Switzerland

Vienna Agreement

June 12, 1973

Switzerland

WIPO Convention

July 14, 1967

Ratification: January 26, 1970

April 26, 1970

Switzerland

WIPO Copyright Treaty

December 29, 1997

Ratification: March 31, 2008

July 1, 2008

Switzerland

WIPO Performances and Phonograms Treaty

December 29, 1997

Ratification: March 31, 2008

July 1, 2008

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