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Gewerblicher Rechtsschutz in der Slowakei - horak Rechtsanwälte/ Patentanwälte

Gewerblicher Rechtsschutz in der Slowakei - horak Rechtsanwälte/ Patentanwälte

Der gewerbliche Rechtsschutz in der Slowakei wird durch das Amt für gewerblichen Rechtsschutz der Slowakischen Republik gemäß dem Gesetz Nr. 575/2001 Slg. tätig. Dem slowakischen Patentamt obliegt die zentrale staatliche Verwaltung im Bereich des Schutzes des gewerblichen Rechtsschutzes. Dies umfasst slowakische Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Topografien, Marken und Ursprungsbezeichnungen / geografische Angaben.

Das slowakische Patentamt verwaltet auch die Patent- und Markendokumentationen, stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung und fungiert als spezielles Patentinformationszentrum in der Slowakei:

Industrial Property Office of the Slovak Republic
Special Tasks
Švermova 43
974 04 Banská Bystrica
Slovak Republic

Phone: +421 48 4300 274 (8.00 - 15.00 hrs.)
Fax: +421 48 4300 403
E-mail: infozakon@indprop.gov.sk
Internet: www.indprop.gov.sk or www.upv.sk

Patentschutz in der Slowakei

Nach dem Gesetz Nr. 435/2001 Slg. über Patente, ergänzende Schutzbescheinigungen werden Patente für Erfindungen erteilt, die neu sind, eine erfinderische Tätigkeit beinhalten und nach Durchführung einer vorläufigen und inhaltlichen Anwendung gewerblich anwendbar sind.

Die sogenannte aufgeschobene Prüfung einer Patentanmeldung mit Veröffentlichung der Anträge nach Ablauf von 18 Monaten wird in der Slowakei durchgeführt.

Die vollständige Prüfung zur Erreichung des Patentschutzes in der Slowakei wird auf Antrag eines Anmelders durchgeführt, der innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag der Patentanmeldung eingereicht wird.

Es ist auch möglich, chemische Produkte und Medikamente zu patentieren.

Die Schutzdauer eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag der Patentanmeldung. Voraussetzung für die Dauer des Patentschutzes ist die Zahlung von Amtsgebühren.

Ein ergänzendes Schutzzertifikat schützt Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel. Eine ergänzende Schutzbescheinigung darf nur einem Inhaber eines Grundpatents oder seinem Rechtsnachfolger erteilt werden.

Bei Arzneimitteln, an denen Studien gemäß dem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) genehmigten pädiatrischen Versuchsplan durchgeführt wurden, kann dieser Zeitraum bei Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen um weitere sechs Monate überschritten werden.

Gebrauchsmuster in der Slowakei

Rechte und Pflichten aus dem Schutz von Gebrauchsmustern sind im Gesetz Nr. 517/2007 Slg. zu Gebrauchsmustern in der Slowakei normiert.

Technische Lösungen können als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie neu sind, das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit sind und gewerblich anwendbar sind.

Das Gesetz gibt einem Anmelder eines Gebrauchsmusters die Möglichkeit, ein Prioritätsrecht aus einer früheren Patentanmeldung oder einer europäischen Patentanmeldung zu beantragen.

Die Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt 4 Jahre ab Einreichung eines Gebrauchsmusterantrags und kann auf Antrag eines Gebrauchsmusterinhabers zweimal um jeweils 3 Jahre verlängert werden.

Designrecht in der Slowakei

Designrecht in der Slowakei ist im Gesetz Nr. 444/2002 Slg. geregelt.

Neuheit und ein spezifischer Charakter eines Designs gehören zu den Grundvoraussetzungen für die Eintragung eines Designs in das Register und die Zertifizierung.

Unter Design ist das Erscheinungsbild eines gesamten Produkts oder seines Teils zu verstehen, das sich aus den Merkmalen, insbesondere Linien, Konturen, Farben, Formen, Texturen oder Materialien eines Produkts selbst oder seiner Verzierung ergibt.

Die Gültigkeit des eingetragenen Geschmacksmusters beträgt fünf Jahre ab dem Datum der Einreichung der Anmeldung eines Geschmacksmusters.

Diese Frist kann vom Inhaber des eingetragenen Geschmacksmusters viermal wiederholt um weitere fünf Jahre bis zur gesamten Schutzdauer von 25 Jahren ab dem Datum der Einreichung einer Anmeldung verlängert werden.

Markenanmeldung in der Slowakei

Das Gesetz Nr. 506/2009 Slg. zum Markenrecht der Slowakei definiert die Bedingungen für die sogenannte Registrierbarkeit einer Marke.

Eine Marke ist ein verbales, bildliches, dreidimensionales oder kombiniertes Zeichen, das Waren und Dienstleistungen auf dem Markt unterscheiden kann.

Das Gesetz legt im Detail die Ausschlüsse von der Registrierung sowie die Zeichen fest, die nicht als Marke dienen können. Zum Beispiel Zeichen, die keine Unterscheidungskraft haben, Angaben, die offizielle Namen von Staaten enthalten, Zeichen, die die Art der Waren oder Dienstleistungen bezeichnen, bekannte geografische Angaben, irreführende Bezeichnungen, Zeichen, die mit einer Marke identisch sind, die bereits für eine andere Person als identisch registriert wurde.

Jede natürliche oder juristische Person kann den Antrag auf Eintragung einer Marke stellen.

Die Schutzdauer der eingetragenen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag der Markenanmeldung. Auf Antrag des Markeninhabers und vorbehaltlich der Zahlung der Verwaltungsgebühr verlängert das Amt die Schutzdauer um weitere zehn Jahre.

Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben in der Slowakei

Das Gesetz Nr. 469/2003 Slg. über Ursprungsbezeichnungen für Produkte und geografische Angaben für Produkte schützt Ursprungsbezeichnungen für Produkte und geografische Angaben für Produkte in der Slowakei.

Die Ursprungsbezeichnung eines Produkts ist der Name eines bestimmten Ortes, einer Region oder in Ausnahmefällen eines Landes, der zur Beschreibung eines landwirtschaftlichen Produkts verwendet wird, das aus diesem bestimmten Ort, dieser Region oder diesem Land stammt, wenn dessen Qualität oder Merkmale dies sind im Wesentlichen oder ausschließlich aufgrund einer bestimmten geografischen Umgebung mit ihren natürlichen und menschlichen Faktoren, deren Herstellung, Verarbeitung und Aufbereitung an einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land erfolgt.

Die geografische Angabe für ein Produkt ist der Name eines bestimmten Ortes, einer Region oder in Ausnahmefällen eines Landes, mit dem ein landwirtschaftliches Produkt beschrieben wird, das aus diesem bestimmten Ort, dieser Region oder diesem Land stammt und eine bestimmte Qualität, einen bestimmten Ruf oder andere Merkmale aufweist auf diesen bestimmten Ort, diese Region oder dieses Land zurückzuführen, dessen Herstellung, Verarbeitung oder Vorbereitung an dem bestimmten Ort, der Region oder dem Land erfolgt.

Urheberrecht der Slowakei

Das slowakische Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Das Urheberrecht der Slowakei regelt die Beziehungen, die sich im Zusammenhang mit der Schaffung und Nutzung eines literarischen Werks und anderer künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeiten, der künstlerischen Darbietung, der Erstellung und Verwendung von Tonträgern, der audiovisuellen Aufzeichnung sowie der Ausstrahlung und Nutzung von Rundfunk- und Fernsehsendungen ergebenund im Zusammenhang mit der Erstellung und Nutzung einer Datenbank, so dass die Rechte und gesetzlichen Interessen eines Autors, künstlerischen Darstellers, Herstellers von Tonträgern, eines Produzenten von audiovisuellen Aufzeichnungen, eines Rundfunk- und Fernsehsenders (im Folgenden bezeichnet) als "Broadcaster") und ein Hersteller einer Datenbank sind geschützt. Das Gesetz regelt ferner die kollektive Rechteverwaltung gemäß diesem Gesetz.

Das Urheberrecht umfasst ausschließliche moralische Rechte (im Folgenden als „moralische Rechte“ bezeichnet) und ausschließliche wirtschaftliche Rechte (im Folgenden als „wirtschaftliche Rechte“ bezeichnet).

Der Autor hat das Recht

  1. sein Werk mit seinem Namen oder Pseudonym zu kennzeichnen und zu verlangen, dass sein Name oder sein Pseudonym in allen Reproduktionen seines Werkes bei jeder öffentlichen Nutzung des Werkes in angemessener Weise angegeben wird , nämlich je nach Verwendungsart,
  2. sein Werk nicht mit seinem Namen oder Pseudonym zu kennzeichnen,
  3. über die Freigabe seines Werkes zu entscheiden,
  4. die Unverletzlichkeit seines Werkes, insbesondere den Schutz vor unbefugten Veränderungen oder sonstige Eingriffe in seine Arbeit sowie gegen jede diffamierende Manipulation seiner Arbeit, die zu einer Verletzung seiner Würde und seines guten Rufs führen würde.

Wenn sich aus der Art des Werkes oder seiner Verwendung nichts anderes ergibt, hat der Autor das Recht, die Manipulation mit seinem Werk zu überwachen

Der Autor kann nicht auf seine Rechte  verzichten. Diese Rechte sind nicht übertragbar und enden mit dem Tod des Autors

Nach dem Tod des Autors darf keine andere Person die Urheberschaft des Werkes übernehmen; Das Werk darf nur in einer Weise verwendet werden, die seinen Wert nicht mindert. Wenn es sich nicht um ein anonymes Werk handelt, muss der Name des Autors oder sein Pseudonym angegeben werden. Der Schutz kann von jedem Angehörigen des Autors in Anspruch genommen werden.

Sie behalten diese Genehmigung auch nach Ablauf der Frist für die wirtschaftlichen Rechte an dem Werk bei. Ein solcher Schutz kann auch von der Autorenvereinigung, der Fachkammer und der zuständigen kollektiven Verwaltungsorganisation beantragt werden.

Slowakische Zivilprozessordnung und geistiges Eigentum

In der Zivilprozessordnung der Slowakei existieren für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum einige Sondervorschriften.

Internationale Verträge der Slowakei auf dem Gebiet des geistigen Eigentums

Folgende Verträge hat die Slowakei im geistigen Eigentum abgeschlossen:

Contracting Party

Treaty

Signature

Instrument

In Force

Details

Slovakia

Beijing Treaty on Audiovisual Performances

Accession: May 22, 2014

April 28, 2020

Details

Slovakia

Berne Convention

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Budapest Treaty

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Lisbon Agreement

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Locarno Agreement

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Madrid Agreement (Indications of Source)

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Madrid Agreement (Marks)

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Madrid Protocol

Accession: June 13, 1997

September 13, 1997

Details

Slovakia

Nairobi Treaty

December 22, 1982

Details

Slovakia

Nice Agreement

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Paris Convention

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Patent Cooperation Treaty

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Patent Law Treaty

Accession: July 16, 2002

April 28, 2005

Slovakia

Phonograms Convention

Declaration / Notification of Succession: May 28, 1993

January 1, 1993

Details

Slovakia

Rome Convention

Declaration / Notification of Succession: May 28, 1993

January 1, 1993

Details

Slovakia

Singapore Treaty

Accession: February 16, 2010

May 16, 2010

Slovakia

Strasbourg Agreement

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

Trademark Law Treaty

October 28, 1994

Ratification: April 9, 1997

July 9, 1997

Slovakia

UPOV Convention

Declaration of Continued Application: January 12, 1993

January 1, 1993

Details

Slovakia

WIPO Convention

Declaration of Continued Application: December 30, 1992

January 1, 1993

Details

Slovakia

WIPO Copyright Treaty

December 29, 1997

Ratification: January 14, 2000

March 6, 2002

Slovakia

WIPO Performances and Phonograms Treaty

December 29, 1997

Ratification: January 14, 2000

May 20, 2002

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